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Photovoltaik Ratgeber

November 4, 2025

Einspeisevergütung

Einspeiseverguetung

Die Einspeisevergütung macht Photovoltaik für Investoren wirtschaftlich äußerst attraktiv. Denn die lukrativen Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom sind über Jahrzehnte staatlich garantiert und damit sichere und planbare Einnahmen.

📋 Inhaltsverzeichnis

Was ist die Einspeisevergütung und warum ist sie wichtig?

Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Element bei der Förderung von Photovoltaikanlagen. Sie garantiert den Betreibern, dass der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom zu einem festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh) abgegolten wird. Das erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum.

Die Vergütung kann klassisch erfolgen oder – bei größeren Anlagen – im Rahmen der sogenannten Marktprämie. Hier wird der Strom direkt vermarktet, und die Differenz zum gesetzlich festgelegten Referenzwert wird durch eine gleitende Prämie ausgeglichen.

Für Unternehmen und Projektträger ist diese Regelung ein wichtiges Fundament der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Denn eine feste Einnahmequelle über viele Jahre schafft Planungssicherheit, reduziert das Investitionsrisiko und macht die Finanzierung einer PV‑Anlage greifbar. Kurz gesagt: Wer eine PV‑Anlage plant, sollte die Einspeisevergütung nicht als Nebensache betrachten, sondern als zentralen Baustein für das Ertragsmodell.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung folgt klaren gesetzlichen Regeln und richtet sich nach Anlagengröße, Einspeiseart und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für jeden Betreiber ist es entscheidend zu wissen, wie die Vergütung genau berechnet wird, welche Modelle existieren und welche Faktoren den tatsächlichen Ertrag beeinflussen. Insbesondere im gewerblichen Bereich sind belastbare Zahlen die Grundlage einer realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnung.

  1. Anspruchsvoraussetzungen:
    Um eine Einspeisevergütung zu erhalten, muss Strom aus einer PV‑Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden. Das kann ausschließlich als Volleinspeisung oder als Überschuss beim Eigenverbrauch (Teileinspeisung) erfolgen.
    Die Höhe der Vergütung hängt unter anderem ab von:
    - der Leistung der Anlage, hier gibt es gesetzliche Grenzen
    - der Art der Einspeisung, also ob Teileinspeisung oder Volleinspeisung
    - dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage
  2. Fördersätze und Degression:
    Die Vergütungen werden vom Gesetzgeber oder der zuständigen Stelle, wie der Bundesnetzagentur, veröffentlicht und regelmäßig angepasst. Aktuell fällt die Vergütung dabei im Zeitverlauf ab, was als Degression zu sinkenden Einnahmen aus dem Stromverkauf führt. Für Investoren ist dieser Aspekt bedeutsam, da dadurch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme wirtschaftlich relevant wird. Denn je früher die Anlage ans Netz gehen kann, desto höher ist der Satz der Vergütung.
  3. Laufzeit und Sicherheit:
    Die Regellaufzeit für die Einspeisevergütung liegt bei 20 Jahren. Für einen Betreiber bedeutet das, dass für jede Kilowattstunde, die ein Projekt einspeist, die Einnahmen über diesen Zeitraum sicher sind. Diese langfristige Einnahmesicherung macht PV‑Investitionen für Investoren attraktiv und kalkulierbar.

Strategien für gewerbliche Betreiber: So nutzen Sie die Einspeisevergütung optimal

Ein gewerblicher Betreiber muss sich schon früh folgende Frage stellen: Soll die Anlage der Volleinspeisung dienen oder soll der eigene Stromverbrauch maximiert werden? Die Antwort ist deshalb wesentlich, weil beide Varianten jeweils den Vergütungssatz und die Gesamtrendite erheblich beeinflussen.

Bei Volleinspeisung sind die Vergütungssätze höher, allerdings entsteht kein Eigenverbrauchsvorteil. Bei Überschusseinspeisung erzeugt der Eigenverbrauch zusätzlich Kostenvorteile. Eine clevere Balance aus Vergütung und Eigenverbrauch ist oft der Schlüssel zum Erfolgsmodell, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt.

Eine Ausnahme stellen hier Investoren dar, die mit den Einnahmeerlösen Renditen erzielen. Dabei geht es um Anlagen in einer Größenordnung von über einem Hektar auf Freiflächen oder mehr als 1000 Quadratmetern auf Industriedächern.

Rechenbeispiel: Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung

Ein Gewerbebetrieb installiert eine Photovoltaikanlage mit 50 kWp Leistung. Die Anlage erzeugt jährlich etwa 50.000 kWh Strom. Davon werden:

  • 60 % (30.000 kWh) im Betrieb selbst verbraucht (Eigenverbrauch)
  • 40 % (20.000 kWh) ins öffentliche Netz eingespeist (Teileinspeisung)

Annahmen:

  • Strompreis für Bezug: 25 ct/kWh
  • Einspeisevergütung (Teileinspeisung, bis 100 kW): 5,5 ct/kWh

Wirtschaftlicher Effekt:

Eigenverbrauch:
30.000 kWh × 0,25 € = 7.500 € Stromkostenersparnis

Einspeisevergütung:
20.000 kWh × 0,055 € = 1.100 € Einnahmen durch Einspeisung

Gesamtvorteil pro Jahr: 7.500 € + 1.100 € = 8.600 €

Die Schlussfolgerung:
Würde der Betrieb stattdessen den gesamten Strom einspeisen, sich also für eine Volleinspeisung entscheiden, läge die Einspeisevergütung bei rund 10 ct/kWh. Das würde zwar zu höheren Einnahmen führen, die bei 5.000 lägen, aber der Eigenverbrauch würde entfallenm wodurch der finanzielle Vorteil deutlich niedriger wäre.

Unser Tipp

  • Vergütungssatz (ct/kWh) und erwartete Jahreserzeugung (kWh) berechnen
  • Laufzeit der Vergütung, also mindestens 20 Jahre, ansetzen
  • Kostenstruktur, das heißt, die Investition, den laufenden Betrieb mit Wartung und eine eventuelle Tilgung berücksichtigen
  • Weitere Einnahmemodelle, wie Direktvermarktung oder zusätzlicher Eigenverbrauch, in Betracht ziehen
Einspeiseverguetung-Solar

Risiken und Besonderheiten: Worauf gewerbliche Betreiber achten sollten

Auch wenn die Vergütung für die Laufzeit garantiert ist, können sich die Förderbedingung für Neuanlagen ändern. Degressionssätze, Regelungen zur Direktvermarktung oder verpflichtender Eigenverbrauch können die Ertragsmöglichkeiten beeinflussen. Daher gilt es, immer auf dem Laufenden zu sein über die aktuellen Fördersätze und mögliche Änderungen in der Planung zu berücksichtigen.

Für große Anlagen, die die Grenze von 1.000 kW überschreiten, gelten andere Regeln. Bei der Größenordnung ist eine Teilnahme an Ausschreibungen oder Direktvermarktung Pflicht. Die klassischen Einspeisevergütungen gelten nicht uneingeschränkt. Gewerbliche Betreiber sollten daher gezielt prüfen, welche Vergütungsmodelle in ihrem Segment gelten.

Häufige Stolperfallen bei der Kalkulation sind überzogene Ertragsannahmen, unterschätzte Betriebskosten oder ein fehlender Rücklagenpool. Gerade bei Einspeisungsmodellen darf nicht allein auf Vergütung gesetzt werden, auch die Infrastruktur, das Thema Wartung und technische Aspekte müssen mitgedacht werden.

Steuern bei der Einspeisung von Solarstrom – das müssen Betreiber beachten

Sobald mit einer PV-Anlage regelmäßig Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist wird – etwa durch die Einspeisevergütung oder über die Marktprämie in der Direktvermarktung –, entsteht in vielen Fällen ein steuerpflichtiger gewerblicher Betrieb. Das bringt verschiedene steuerliche Verpflichtungen mit sich.

1. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Bereits bei kleinen gewerblichen PV-Anlagen mit Einspeisung fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an:

  • Wer Strom einspeist, erbringt eine steuerpflichtige Leistung.
  • Die Vergütung enthält meist 0 % Umsatzsteuer nach der neuen Regelung, trotzdem bleibt der Anlagenbetreiber umsatzsteuerlich Unternehmer.
  • Umsatzsteuer auf Anschaffungskosten für die Module oder einen Speicher kann bei Option zur Regelbesteuerung als Vorsteuer geltend gemacht werden, was oft einen Vorteil darstellt.

Wichtig: Seit 2023 gilt für kleine PV-Anlagen (bis 30 kW, auf Wohngebäuden) in vielen Fällen eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG. Bei gewerblich betriebenen Anlagen auf Freiflächen oder große Hallendächern ist diese Befreiung nicht automatisch anwendbar. Hier gilt in der Regel weiterhin Umsatzsteuerpflicht.

2. Einkommensteuer

Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung – oder Direktvermarktung – stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Sie werden bei natürlichen Personen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert.

Das bringt sowohl Pflichten als auch steuerliche Vorteile mit sich:

  • Gilt ab dem ersten Euro Gewinn, unabhängig von der Anlagengröße.
  • Lineare Abschreibungen (AfA) auf die Anlage können geltend gemacht werden. Die lineare Abschreibung ist über 20 Jahre möglich. Sie ist mit jährlich 5 % der Anschaffungskosten ab Inbetriebnahme der Anlage ansetzbar.
  • Degressive Abschreibung ab dem 1. Juli 2025 in Höhe von 15% pro Jahr.
  • Sonderabschreibung, hier sind 20% über 5 Jahre möglich.
  • Auch Betriebskosten, zu denen Versicherungen, Wartung oder Finanzierungskosten gehören, können geltend gemacht werden.
  • Es gibt keine pauschale Freigrenze – auch kleine Überschüsse sind zu erklären.

3. Gewerbesteuer

Sobald die PV-Anlage gewerblich betrieben wird, kann auch Gewerbesteuer anfallen. Das gilt insbesondere bei größeren Anlagen:

  • Grundsätzlich sind Einkünfte aus gewerblichen PV-Anlagen gewerbesteuerpflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Bagatellgrenze.
  • Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr (§ 11 GewStG).
  • Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewinn.

4. Weitere steuerliche Aspekte

  • Vorsteuerabzug: Bei gewerblicher Nutzung kann die gezahlte Umsatzsteuer auf Anschaffung, Montage, Speicher sowie Wartung oft zurückgeholt werden.
  • Anlagenpooling / Betriebsaufspaltung: Wer mehrere PV-Anlagen betreibt, muss prüfen, ob eine Zusammenfassung zu einem Gewerbebetrieb erfolgt.
  • Bilanzierungspflicht: Ab bestimmten Umsätzen – das sind bei Einzelunternehmern oder einer GbR über 600.000 € im Jahr, oder ein Gewinn von über 60.000 € im Jahr - kann eine Buchführungspflicht entstehen.

Was daraus folgt und was zu tun ist

Bereits ab kleinen Anlagengrößen und bei regelmäßigem Einspeisen mit Vergütung entstehen steuerliche Pflichten. Spätestens ab 30 kW oder bei Volleinspeisung auf gewerblichen Objekten wie Hallen, Freiflächen oder landwirtschaftlichen Betrieben wird aus einer PV-Anlage ein steuerlich relevanter Betrieb.

Empfehlung:

  • Vor dem Bau steuerlich Beratung in Anspruch nehmen, vor allem zur optimalen Wahl der Umsatzsteuerregelung.
  • Nicht nur die Einnahmen kalkulieren, sondern auch steuerliche Abzüge, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Den weltweit größten Marktplatz für gewerbliche Photovoltaik von Milk the Sun nutzen.
Einspeiseverguetung-Gewerbe

Ausblick und Handlungsempfehlung

Die Einspeisevergütung wird auch 2025 weiterhin ein zentraler Baustein für Investoren und Betreiber von PV‑Anlagen sein – insbesondere für gewerbliche Projekte. Je früher eine Anlage realisiert wird, desto höher sind nach aktueller Gesetzeslage die Vergütungssätze. Deshalb sollte von Beginn an eine solide, ungeschönte Planung Risikofaktoren einbeziehen und realistisch kalkulieret sein.

Dabei empfiehlt es sich auf diese Punkte besonders zu achten:

  • Prüfung der aktuellen Vergütungssätze für das jeweilige Leistungssegment
  • Entwickelung eines Belastungsszenarios, das Investitionskosten, Betriebskosten und Erträgen einschließt
  • Entscheidung darüber treffen, ob Volleinspeisung oder Eigenverbrauch im Fokus stehen
  • Berücksichtigung der steuerlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen mit Einhaltung der Fristen
  • Start so früh wie möglich, denn jeder Monat bis zur Inbetriebnahme wirkt sich effektiv auf Vergütung und Wirtschaftlichkeit aus

Wer diese Faktoren frühzeitig berücksichtigt, schafft die Basis für ein wirtschaftlich stabiles PV-Projekt mit langfristigem Ertrag. Die Einspeisevergütung ist dabei der entscheidende Bestandteil der Gesamtfinanzierung und der Renditeaussichten.

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