Alles zur Steuer, wenn Sie Ihre gebrauchte Photovoltaikanlage verkaufen
Wenn Sie eine Solaranlage verkaufen, dann geht dieser Verkauf in der Regel mit einer Besteuerung einher. Welcher Besteuerung der Verkauf Ihrer Photovoltaikanlage unterliegt ist dabei von der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängig.
So müssen Kapitalgesellschaften sowohl die Körperschaftssteuer als auch die Gewerbesteuer begleichen, wenn sie eine Photovoltaik Anlage verkaufen. Wenn eine Kapitalgesellschaft wiederum eine PV Anlage verkaufen möchte, dann werden die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer fällig.
Insgesamt gilt, dass Sie mit höheren Steuern rechnen müssen, je höher Ihr Gewinn ist. Der Gewinn ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich des Restbuchwerts der PV-Anlage und der Veräußerungskosten. Wenn Sie kein PV-Projekt, sondern eine gebrauchte Photovoltaikanlage verkaufen, dann fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der bestehende Stromeinspeisevertrag vom Käufer übernommen wird. Dies sind jedoch individuelle Vereinbarungen, welche explizit in den Verhandlungen geklärt und anschließend vertraglich festgehalten werden sollten.
Um einen exakten Überblick über die Steuern zu erhalten, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihre PV Anlage verkaufen, bietet es sich an, vor dem Verkauf einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen in der Regel alle Fragen zu diesem Thema beantworten.
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