Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Online-Marktplatzes www.MilktheSun.com sowie Nachweis- und Vermittlungsleistungen der MTS Solar Portal L.L.C. Anbieter der unten beschriebenen Leistungen ist die Firma: Solar Portal L.L.C., office 107 Bayswater, Business Bay, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vertreten durch die Geschäftsleitung. Beide Firmen zusammen werden nachfolgend MtS genannt.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
a. die Nutzung des von der MtS betriebenen Online-Marktplatzes „www.MilktheSun.com"
b. die Nachweis- und Vermittlungsleistungen der MtS im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung von, dem Handel mit und der Vermittlung von Dienstleistungen rund um Photovoltaikanlagen. Unerheblich ist es, ob die Vermittlungsleistungen und/oder Nachweise in einzelnen oder mehreren Vertragsdokumenten niedergelegt werden oder ganz oder teilweise aus den Informationen des Online-Marktplatzes und/oder aus weiterer Kommunikation bestehen.
2. „KUNDE" im Sinne dieser Bestimmungen ist jede natürliche oder juristische Person oder (auch teil-) rechtsfähige Personengesellschaft, die von MtS registriert wurde und die Zugangsdaten von MtS erhalten hat. Kunden sind keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d. h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der einer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet wird. Der Betrieb eines gewerblichen Photovoltaikinvestments bedarf immer der Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Es handelt sich somit bei den Kunden um Unternehmer gemäß § 14 BGB.
3. Es gelten ausschließlich die AGB von MtS. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen eines Vertragspartners wird widersprochen. Die abweichenden AGB haben keine Wirkung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich durch MtS zugestimmt.
§ 2 Registrierung, Vertragsabschluss und –laufzeit, Kündigung
1. Um den Online-Marktplatz der MtS zu nutzen, registriert sich jeder Kunde über das Registrierungsformular mit seiner E-Mail-Adresse und einem von ihm gewählten Passwort. Er erhält dann eine E-Mail, um seine E-Mail-Adresse zu verifizieren und seinen Account zu aktivieren. Nach der Aktivierung kann der Kunde den Online-Marktplatz nutzen. Der Nutzungsvertrag zwischen MtS und dem KUNDEN kommt durch Aktivierung des Accounts zu Stande.
2. Wegen dem Bestreben beider Parteien um eine langjährige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung und aufgrund der Quellenschutzvereinbarung wird dieser Nutzungsvertrag auf die Dauer von 2 Jahren fest abgeschlossen. Während dieses Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit solange automatisch, bis er mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird.
3. Jeder Vertragsteil kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
4. Der Rücktritt, der Widerruf oder die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
§ 3 Leistungsbeschreibung
1. MtS stellt dem KUNDEN einen Online-Marktplatz mit einem Bereich für die Kontaktaufnahme, Prüfung und Bewertung sowie die Vorbereitung von Vertragsabschlüssen zur Verfügung, die mit dem Kauf und/oder Verkauf von sog. „Vermittlungsobjekten" zusammenhängen. Der Begriff „Vermittlungsobjekte" ist weit auszulegen. Hierzu gehören insbesondere (a) Projektrechte für Photovoltaikanlagen, (b) künftig zu erstellende Photovoltaikanlagen und (c) bereits ganz oder teilweise fertig gestellte Photovoltaikanlagen sowie Kombinationen von Gegenständen, die unter (a) bis (c) zu subsumieren sind. Der im vorstehenden Satz unter (a) genannte Begriff „Projektrechte" ist ebenfalls weit auszulegen und bezeichnet jede Art von übertragbaren Rechtspositionen, die mit der Planung und Erstellung einer Photovoltaikanlage zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Genehmigungen, Gutachten, Studien, technische Planungen, Nutzungsverträge oder Verträge, die sich auf den Erwerb, die Herstellung oder Lieferung von Einzelteilen oder Baugruppen einer Photovoltaikanlage beziehen.
2. Die registrierten KUNDEN können im Online-Marktplatz entweder als Anbieter (im Online-Marktplatz als „ANBIETER" bezeichnet) Vermittlungsobjekte zum Verkauf anbieten oder als Kaufinteressenten (im Online-Marktplatz als „INTERESSENTEN" bezeichnet) diese Angebote lesen. INTERESSENTEN können Gebote oder an ANBIETER gerichtete Fragen an MtS übermitteln. MtS leitet diese Fragen und Gebote weiter an die jeweiligen ANBIETER. Die Verhandlung mit Anbietern soll in der Regel über Mitarbeiter der MtS erfolgen.
3. MtS ist nicht Vertragspartei der Kaufverträge zwischen ANBIETERN und INTERESSENTEN. Diese Kaufverträge verpflichten ausschließlich die jeweils beteiligten Anbieter und Kaufinteressenten. Die Kaufverträge werden außerhalb des von MtS zur Verfügung gestellten Online-Marktplatzes abgewickelt und erfüllt. MtS gibt keine Kaufvertragsangebote im eigenen Namen ab und nimmt keine Kaufvertragsangebote der KUNDEN an.
4. MtS ist nicht Eigentümerin der auf dem Online-Marktplatz angebotenen Vermittlungsobjekte oder Inhaberin der angebotenen Rechtspositionen. MtS hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der Verträge, die zwischen den KUNDEN des Online-Marktplatzes geschlossen werden. MtS ist nicht verantwortlich für die Eignung eines Vermittlungsobjekts für einen bestimmten, von einem NUTZER vorausgesetzten Zweck oder für den Erfolg, den ein Käufer mit dem vom Verkäufer gelieferten/versprochenen Vermittlungsobjekt anstrebt. Gleiches gilt für etwaige Rechts- oder Sachmängel der Vertragsgegenstände.
§ 4 Allgemeine Nutzungsbedingungen / Vertraulichkeit der Informationen
1. Die von MtS dem KUNDEN gegenüber erbrachten Dienste (vgl. hierzu die Regelung des § 3 der AGB) und Informationen sind nur für den eigenen unmittelbaren Gebrauch des KUNDEN bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Es ist dem KUNDEN untersagt, die ihm durch MtS zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen über Personen, Gesellschaften, Produkte, Projekte, Angebote oder Firmen ohne ausdrückliche Einwilligung der MtS an Dritte weiterzugeben oder mit den Daten Handel zu treiben. Sollte der KUNDE Betreiber- oder Beteiligungsgesellschaften vertreten, hat er die Möglichkeit, diese Gesellschaften bei der Registrierung als KUNDE namentlich zu benennen. Die von Kunden benannten und vertretenen Gesellschaften gelten dann nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung.
2. Der KUNDE hat die Pflicht, alle Änderungen bezüglich seiner Adress-, Personen- oder Firmendaten (insbesondere der Rechtsform des Unternehmens oder der Firmenbezeichnung) umgehend der MtS mitzuteilen.
3. Die von MtS erteilten Zugangsdaten für die Nutzung des Online-Marktplatzes müssen für Dritte unzugänglich aufbewahrt, dürfen nicht an Dritte weitergegeben und gegen unbefugten Zugriff gesichert werden.
4. Der KUNDE ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle rechts- und/oder vertragswidrigen Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten begangen werden. Der KUNDE hat der MtS jeden Missbrauch seiner Zugangsdaten nach Kenntniserlangung ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, damit MtS die Sperrung der Zugangsdaten vornehmen kann.
5. Der KUNDE ist während der Laufzeit dieser Vereinbarung, somit während der Zeit, in der er die Plattform der MtS durch seinen Account benutzt bzw. dieser nicht deaktiviert wurde, nicht berechtigt, PV Projekte auf einem anderen Online-Marktplatz in Deutschland zu vermarkten oder zu vermarkten zu lassen. Dies gilt auch für weitere 2 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit durch Kündigung dieses Vertrages in Schriftform. Im Falle eines Verstoßes schuldet der KUNDE der MtS die Provision, welche die MtS durch die Vermittlung des Projektes verdient hätte. Sollte es zu einem derartigen Verstoß kommen, so muss die MtS den KUNDEN zuerst zur Unterlassung auffordern, bevor Sie Ansprüche geltend machen kann.
§ 5 Besondere Bedingungen für Anbieter
1. Ein ANBIETER hat die Möglichkeit, im Online-Marktplatz Informationen über die von ihm angebotenen Vermittlungsobjekte einzustellen. Der Anbieter hat jedes seiner Vermittlungsobjekte in der richtigen Kategorie einzustellen und es zutreffend und vollständig zu beschreiben. Insbesondere ist er verpflichtet, auf eventuelle Bedingungen, Rücktrittsrechte und andere Vorbehalte hinzuweisen. Vermittlungsobjekte werden durch die Eingabe von Projektinformationen in die hierfür vorgesehenen Felder beschrieben. Zusätzlich stellen ANBIETER weiterführende Projektdokumentationen zur Verfügung. Der Anbieter muss alle für die Kaufentscheidung des Interessenten wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere alle verkehrswesentlichen Eigenschaften und wertbildenden Merkmale des angebotenen Objekts sowie etwaige Einschränkungen und Umstände, die den Wert des angebotenen Vermittlungsobjektes beeinflussen können. Die MtS ist nicht verpflichtet, die Angaben des Anbieters zu verifizieren. In die Felder für die Projektinformationen dürfen keine Informationen eingegeben werden, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Anbieter ermöglichen (beispielsweise Telefon- oder Faxnummern, E-Mail-Adressen, Internetadressen usw.) oder geeignet sind, Rückschlüsse auf derartige Informationen zu ziehen.
2. MtS behält sich vor, jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf dem Online-Marktplatz zu überprüfen und die Veröffentlichung abzulehnen oder zu beenden.
3. Sollten Veränderungen des Vermittlungsobjektes vorgenommen werden oder eintreten, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen im Online-Marktplatz durch eine Berichtigung der Projektinformationen und Projektdokumentationen bekannt zu machen.
4. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten führt zur Sperrung und zum Ausschluss von den Diensten der MtS.
5. Die ANBIETER verpflichten sich, MtS unaufgefordert über den Abschluss von Folgegeschäften mit KUNDEN zu unterrichten und auf erstes Anfordern umfassende Auskunft über etwaige Folgegeschäfte, erforderlichenfalls durch Erstellung eines Buchauszuges, zu erteilen.
§ 6 Besondere Bedingungen für Kaufinteressenten
1. Um als Kaufinteressent registriert zu werden, muss ein Interessent sein Kaufinteresse gegenüber MtS bekunden und belegen.
2. Nach seiner Registrierung hat ein Kaufinteressent die Möglichkeit, die Projektinformationen der Vermittlungsobjekte einzusehen, die auf dem Online-Marktplatz angeboten werden.
3. Die Registrierung ermöglicht dem Kaufinteressenten jedoch noch keine Einsichtnahme in die geschützte Projektdokumentation, die für jedes Projekt vorhanden ist. Der Kaufinteressent kann für jedes einzelne Vermittlungsobjekt beantragen, dass die geschützte Projektdokumentation für ihn freigegeben und ihm die Kontaktdaten des Anbieters mitgeteilt werden. Nach Prüfung und positiver Bescheidung dieses Antrages durch MtS wird dem Kaufinteressenten die Einsichtnahme in die Projektdokumentation des jeweiligen Vermittlungsprojekts ermöglicht.
4. Bei Kaufinteresse kann sich der Kaufinteressent an einen Mitarbeiter aus dem Verkaufsteam von MtS weden, um sich über das Vermittlungsobjekt zu informieren.
5. MtS stellt für den Kaufinteressenten erst den Kontakt zum Anbieter eines Vermittlungsobjektes her, nachdem eine verbindliche Auftragserteilung und Anzahlung durch den Kaufinteressenten an die MtS erfolgt ist. So stellt MtS sicher, dass nur Kontakt zwischen den beiden späteren Vertragsparteien entsteht, wenn anschließend auch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein Vertragsverhältnis entsteht.
6. Der Kaufvertrag wird dann zwischen Kaufinteressenten und Anbieter direkt geschlossen. Die bereits getätigte Anzahlung wird mit dem Kaufpreis verrechnet.
§ 7 Vermittlung von Kaufverträgen
1. MtS vermittelt den von beiden Seiten unterschriebenen finalen Kaufvertrag. MtS sorgt dafür, dass die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer ausschließlich über MtS läuft und ein direkter Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer nicht notwendig ist. Während der Vermarktungsdauer soll der Kontakt zwischen Auftraggeber und Endkäufer ausschließlich über MtS erfolgen. Für den späteren Austausch kann zwecks Umschreibung bei Bestandsanlagen oder Update zum Baufortschritt der Auftraggeber direkt mit dem Endkäufer kommunizieren. Sofern durch den neuen Investor ein weiteres Investment getätigt werden soll, so darf hierzu ausschließlich über die MtS kommuniziert werden.
2. Sollte der KUNDE ein Kaufgegenstand, den er über die Plattform erwerben möchte, finanzieren, so muss eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises an die MTS-Zahlungsabwicklungsstelle erfolgen, binnen 7 Werktagen ab Vertragsunterzeichnung. Ob der Kaufpreis finanziert wird ist im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geregelt. Der Käufer hat anschließend maximal 6 Wochen Zeit bis zur Auszahlung der Finanzierung und Bezahlung des Kaufpreises. Anschließend kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktrittes schuldet der Käufer der MTS eine Aufwandsentschädigung von 5% des Kaufpreises, gemäß dieser AGBs. Sollte es zu einem Rücktritt nach der 6 Wochen Frist kommen oder zu einer verspäteten Auszahlung, so zahlt der Käufer Bereitstellungsgebühren in Höhe der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Verzugszinsen aus Handelsgeschäften (ab Januar 2025: 11,27 % p.a.) an die MTS nach tagesgenauer Abrechnung bis zum Zeitpunkt des Rücktrittes bzw. bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung an den Verkäufer. Die Bereitstellungsgebühren fallen an unabhängig davon, wer für die Verzögerung verantwortlich ist.
3. MtS vermittelt lediglich den mit dem Verkäufer abzuschließenden Kaufvertrag. Weder ist MtS Vertragspartner noch geht MtS mit dem abzuschließenden Kaufvertrag irgendwie geartete Verpflichtungen ein.
4. Der mit dem Verkäufer abzuschließende Kaufvertrag hat auf dieses Rechtsverhältnis zwischen KUNDE und MtS keinen Einfluss. Weder wird MtS aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Auftraggeber zu etwas verpflichtet noch hat das Bestehen oder Nicht-Bestehen, Unwirksamsein oder -werden des Kaufvertrages Einfluss auf dieses Auftragsverhältnis.
5. Eine Rückzahlungspflicht der Provision der MtS an den KUNDEN bei einer Kündigung, einem Rücktritt bei Unwirksamsein oder -werden bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer der Anlage besteht in keinem Fall. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Käufers bestehen lediglich ausschließlich gegenüber dem Verkäufer.
6. Der KUNDE wurde darüber aufgeklärt, dass sich der Kaufpreis aus zwei Bestandteilen zusammensetzt: Der Vermittlungsprovision an MTS und dem Abnahmepreis, den der Verkäufer erhält. Die Provision an MTS wird durch den Verkäufer gezahlt. Dies gilt auch, sofern der Verkäufer von diesem Vertrag zurücktritt aufgrund einer nicht möglichen Realisierung des Projektes. Der Käufer erhält in diesem Fall die bereits geleisteten Zahlungen durch den Verkäufer zurück. Sollte der Verkäufer aufgrund des Verschuldens des Käufers von diesem Vertrag zurücktreten, z.B. aufgrund nicht erfolgter Kaufpreiszahlung, so ist die Provision der MTS durch den KUNDEN zu tragen.
7. Der KUNDE muss sich an den vertraglich vereinbarten Ablauf im Kaufvertrag halten, sodass die Zahlung bzw. Anzahlung des Kaufpreises auf das Konto der Zahlungsabwicklungsstelle erfolgt. Sollte sich der KUNDE nicht daran halten und die MtS dadurch keine Provisionsauszahlung durch den Verkäufer erhalten, so haftet der KUNDE für die der MtS entgangenen Provision.
§ 7 Quellenschutz und Vertraulichkeitsvereinbarung
1. Der KUNDE verpflichtet sich, Verkäufer, Generalunternehmer, Käufer, Banken, Investoren, Instituten, Gesellschaften, Personen und allen sonstigen Beteiligten sowie deren geschäftspartnerbezogene Daten, die er von der MtS erhalten hat, für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit in keiner Weise für sich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben und mit ihnen nicht in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten, weder unmittelbar noch über Dritte, soweit keine schriftliche Freigabe durch die MtS vorliegt. Der KUNDE wird Unterlagen und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bzw. Projektrealisierung von der MtS oder einem Beteiligten selbst erhalten hat, sowie die hierbei erlangten Kenntnisse über die Projektbeteiligten, deren Bedarf und deren Eigenart weder für sich noch für Dritte verwenden. Der KUNDE wird die ihm erteilten Informationen und erlangten Kenntnisse geheim halten. Er darf diese nur insoweit Mitarbeitern zugänglich machen, wie dies zur Ausführung unbedingt erforderlich ist. Diese Mitarbeiter sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
2. Für die MtS steht der eigene Kundenschutz an oberster Stelle. Alle durch die MtS zugeführten Kontakte sollen bei zukünftigen Geschäften ausschließlich über die MtS abgewickelt werden. Führt ein vorsätzlicher Verstoß gegen den Quellenschutz zu Geschäften oder Folgegeschäften mit von MtS vermittelten Verkäufern, ohne dass MtS an der Transaktion beteiligt war, beträgt die Vertragsstrafe das Dreifache des entgangenen Gewinns, der entgangenen Transaktion. (Der einfache entgangene Gewinn wäre keine Strafe, da dieser Betrag ohnehin anfallen würde, sofern eine Abwicklung vertragskonform über die MtS stattfindet und da ggf. nicht jede Umgehung bemerkt wird, ist auch der zweifache entgangene Gewinn keine mögliche Vertragsstrafe.). Sofern MtS die Höhe der Provision nicht darlegen kann, so wir ein Pauschalbetrag angesetzt von 150€/kWp Provision für Projekte deutschlandweit und 30€/kWp für Projekte weltweit außerhalb Deutschlands. Die dreifachen Provisionen wären somit 450€/kWp bzw. 90€/kWp. Das gilt u.a. für die Geschäfte, bei denen sich der KUNDE direkt an die durch die MtS vermittelten Kontakte wendet oder sich der Verkäufer direkt an den Auftraggeber wendet, ohne dies über MtS abzuwickeln. Der KUNDE ist verpflichtet, den Versuch einer Umgehung durch einen Verkäufer, an die MtS zu melden. Ebenfalls haben sich alle Verkäufer gegenüber der MtS dazu verpflichtet, die MtS nicht zu umgehen und einen solchen Versuch zu melden. Bereits der vorsätzliche Versuch zur Umgehung ist untersagt und führt zu einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000€. Nur vorsätzliche und wissentliche Verstöße gegen den Quellenschutz führen zu einer Vertragsstrafe.
3. Der KUNDE versichert absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gegenüber der MtS über die Inhalte, die sie auf der MtS Plattform im freigeschalteten Status erhalten haben, sowie über die abgeschlossenen Transaktionen und alle weiteren Informationen, die er in der Kommunikation mit der MtS erlangt hat. Der KUNDE wird hierüber keinerlei Informationen weitergeben oder veröffentlichen, sofern dies nicht schriftlich durch die MtS freigegeben wurde oder durch Gesetz oder behördliche Verfügung geboten oder erlaubt ist. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000€ an, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Handelt es sich bei dem Verstoß gegen diese Vereinbarung um einen andauernden Verstoß, ist der Verursacher für jeden Monat, den dieser Verstoß andauert und in dem er sich nicht für die Unterlassung des Verstoßes einsetzt, zu einer weiteren Zahlung in gleicher Höhe verpflichtet.
§ 7 Vertragsstrafe/Schadensersatz bei Weitergabe bzw. Veröffentlichung von Daten
Den INTERESSENTEN und anderen KUNDEN des Online-Marktplatzes ist es nicht erlaubt, die Informationen und Daten, die ihnen durch die Nutzung zugänglich gemacht wurden, insbesondere Daten zu Projekten, Kontakten, Angeboten oder Produkten, oder der Kontakt zu Mitarbeitern bzw. ehemaligen Mitarbeitern des Unternehmens, entgeltlich oder unentgeltlich für andere als die vertraglich vereinbarten eigenen oder für fremde Zwecke zu verwenden. Insbesondere Angebots- und Adressdaten entgeltlich oder unentgeltlich zu veröffentlichen, verbreiten, weiterzugeben, zu speichern oder zu vervielfältigen, dies durch Dritte tun zu lassen oder an derartigen Handlungen mitzuwirken. Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten führt zu Schadensersatzansprüchen und zu einer Offenlegungspflicht, sodass die MtS feststellen kann, in welchem Umfang der Datenmissbrauch erfolgt ist. Auch ist es KUNDEN nicht erlaubt, an registrierte KUNDEN ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung zu senden, senden zu lassen oder hieran mitzuwirken. Ggf. zwischen dem INTERESSENTEN und MtS bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben hiervon ebenso unberührt wie die weiter bestehenden Provisionszahlungsverpflichtungen nach § 8.
§ 8 Vorkaufsrecht
Die MtS vermittelt regelmäßig PV-Anlagen. Daher ist sie daran interessiert, auch bereits von ihr vermittelte Anlagen zu kaufen oder vermitteln, sofern ein Verkauf anstehen sollte. Aus diesem Grunde räumt ihr der KUNDE hiermit das Recht ein, den Kaufgegenstand zu den Bedingungen eines Dritterwerbers zu erwerben (Vorkaufsrecht), sofern er über die MtS eine PV-Anlage erworben hat. Die MtS kann auch einen anderen Käufer an Ihrer Stelle benennen, der für die das PV-Projekt erwirbt. Wird also mit einem Investor ein Kaufvertrag geschlossen, so hat die MtS das Recht, vor dem Investoren zu genau diesen Konditionen die Anlage zu erwerben. Durch dieses Recht zugunsten der MtS entsteht dem Käufer somit kein Nachteil. Das Recht gilt nur für Verkaufsfälle mit unbeteiligten Dritten, d.h. in der freien Vermarktung mit Vermittlern, Solarunternehmen etc., ausdrücklich nicht für Verkaufsfälle mit Angehörigen des Käufers oder für Verkaufsfälle mit Unternehmungen des Käufers. Der Käufer hat jeden Käufer oder potenziellen Käufer von dem Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten und der MtS unverzüglich nach Abschluss eines Verkaufes vom Inhalt des Vertrages Mitteilung zu machen.
§ 9 Vermittlungs-/Nachweisprovision, Folgeprovision
1. Für die Freigabe der geschützten Projektdokumentationen an Interessenten erhebt MtS keine Schutzgebühr.
2. Für die Herstellung des Kontakts zwischen Anbietern und Kaufinteressenten und die aus dem Kontakt resultierenden Geschäftsabschlüsse erhebt MtS keine Provision von dem Käufer eines Vermittlungsobjekts. Stattdessen erhält MtS durch den Anbieter nach erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung. Diese ist individuell zwischen MtS und dem Anbieter vereinbart.
3. Die MtS zustehende Vergütung gegenüber dem Anbieter ist fällig und verdient, wenn zwischen dem Anbieter eines Vermittlungsobjektes und dem Käufer/Interessenten ein oder mehrere Verträge (z. B. Entwicklungskooperationen, Optionsverträge, Kaufverträge, Werk- oder Werklieferungsverträge etc.) über das auf der MtS-Plattform beworbene Vermittlungsobjekt oder ein anderes Photovoltaikprojekt des Anbieters geschlossen werden.
4. Alle in diesen AGBs und in individuellen Angeboten genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Scheitert die Erfüllung eines wirksam geschlossenen Vertrages zwischen Anbieter und Käufer, bleibt die Vergütung von MtS hiervon unberührt. Dies gilt auch, falls eine oder beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, den bereits geschlossenen Vertrag nachträglich aufheben oder anfechten.
7. Verkäufer und Endkäufer verpflichten sich zur Offenlegung von Rechtsgeschäften untereinander bis zu 3 Jahre nach Ablauf der Vermarktungszeit zur Vermeidung von Umgehungsgeschäften. Bei einem Verstoß wird eine Strafzahlung fällig. Die Höhe der Strafzahlung beträgt die Summe des Kaufpreises oder der Kaufpreise, die bei der Umgehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent abgeschlossen wurden.
8. Die Vergütungszahlungspflicht besteht auch für jedes Folgegeschäft zwischen dem Kaufinteressenten und dem Anbieter, das die NUTZER innerhalb von drei Jahren nach dem Datum des Abschlusses eines von MtS nachgewiesenen oder vermittelten Erstgeschäfts abschließen. Unerheblich ist, ob das Folgegeschäft über den Online-Marktplatz zustande kommt. Die Abwicklungen dieser Geschäfte dürfen ausschließlich über das Vertriebsteam der MtS erfolgen. Die Anbieter verpflichten sich, MtS unaufgefordert über die Kontaktaufnahme des Kaufinteressenten zu informieren, sollte dieser ein weiteres Projekt für den Kauf anfragen. Die Kaufinteressent verpflichten sich, MtS unaufgefordert über die Kontaktaufnahme des Anbieters zu informieren, sollte dieser ein weiteres Projekt für den Verkauf anbieten.
9. Wurde dem Interessenten dasselbe Angebot vor der Freischaltung des Vermittlungsprojektes durch MtS bereits anderweitig offeriert, so ist diese Vorkenntnis durch den Interessenten innerhalb von 10 Tagen schriftlich unter Vorlage von Nachweisen an MtS mitzuteilen. Unterbleibt dies, ist die Einrede der Vorkenntnis ausgeschlossen und der Vergütungsanspruch von MtS besteht ungeachtet der Vorkenntnis. Für erfolgreiche Vermittlungsleistungen entsteht der Vegütungsanspruch von MtS unabhängig von einer etwaigen Vorkenntnis des Interessenten.
§ 10 Leistungsbeschreibung bei Vermittlungsleistungen durch MtS
1. MtS bietet seinen KUNDEN unter anderem die Vermittlung von Verträgen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. Hierzu bestätigt der Kunde mit seiner kostenlosen Anfrage für eine Finanzierung über das online-Formular seinen Vermittlungsauftrag an MtS. MtS wird durch den Antragsteller beauftragt und berechtigt die Daten an einen oder mehrere Finanzinstitute zu übermitteln, um ein unverbindliches und kostenloses Angebot für eine Photovoltaikfinanzierung anzufordern.
2. Der Kunde bevollmächtigt MtS, das unverbindliche Kreditangebot, Informationen zum weiteren Verlauf seiner Finanzierung sowie Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit der Finanzierung zum Zwecke der Unterstützung des Kunden im Rahmen der Finanzierung und Weiterleitung an ihn, von interessierten Finanzinstituten entgegenzunehmen.
3. Der Kunde willigt insoweit in die Weitergabe seiner Daten durch das interessierte Finanzinstitut ein bzw. befreit dieses insoweit vom Bankgeheimnis. Diese Befreiung ist jederzeit durch den Kunden formlos gegenüber MtS oder dem Finanzinstitut widerrufbar.
4. Der Kunde berechtigt MtS die durch den Kunden eingereichten Daten und Formulare, die für den Abschluss der Photovoltaikfinanzierung notwendig sind, einzusehen und vor der Weiterleitung an das Kreditinstitut auf Vollständigkeit und Plausibilität einzusehen und zu prüfen.
5. Je nach Finanzierungsart und finanzierendem Partner erhebt MtS eine Vermittlungsprovision direkt vom Kunden, anstatt im Nachhinein vom finanzierenden Partner vergütet zu werden. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage diese Vermittlungsprovision. Eine Vermittlungsprovision wird bei erfolgreichem Abschluss eines vermittelten Finanzierungsvertrages fällig. Die genaue Höhe der Vermittlungsprovision ergibt sich in Abhängigkeit der vermittelten Darlehenssumme, und wird dem Kunden vor Abschluss eines Finanzierungsvertrages konkret mitgeteilt, sowie in sämtlichen Kalkulationen als Kostenbestandteil berücksichtigt und transparent kommuniziert.
6. Das Finanzinstitut übermittelt nach entsprechender Prüfung die Unterlagen zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages an den Kunden (Angebot). Ein Vertrag über die Finanzierung einer Photovoltaikanlage kommt damit erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
§ 11 Solarganizer (Diese Funktion ist seit 01.2024 eingestellt worden)
1. MtS bietet den KUNDEN einen Online Datenraum (auch „Solarganizer" genannt) an. Hier können KUNDEN ihre projektbezogenen Unterlagen und Dateien hochladen.
2. Die Basisversion des Solarganizer ist für die KUNDEN kostenfrei.
3. Die Möglichkeit, Daten im Solarganizer zu speichern, entbindet den Kunden nicht von einer Pflicht, diese Daten regelmäßig eigenständig zu sichern. Eine Datensicherung ist keine Leistungspflicht von MtS.
4. MtS kann keine Mindestverfügbarkeit des Solarganizer zusichern.
5. Die über den Solarganizer abrufbaren Inhalte und gespeicherte Daten der KUNDEN dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte) verstoßen. Die KUNDEN verpflichten sich, MtS von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten, die der KUNDE auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat, und/oder der vertragswidrigen Zweckentfremdung der bereit gestellten Serverleistungen resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, MtS von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
6. Die KUNDEN haben sicherzustellen, dass die Webseite von MtS, der Solarganizer oder Daten anderer KUNDEN, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch die Pflicht der KUNDEN, dass sie nur Dateien auf den Solarganizer hochladen, die zuvor durch ein aktuelle Viren- und Schadsoftwareprogramm geprüft worden sind. Das bedeutet auch, dass alleine die KUNDEN für die eigenen auf den Solarganizer hochgeladenen Daten verantwortlich sind.
§ 12 Verantwortung für Inhalte und Freistellungsanspruch
1. Die MtS ist lediglich Betreiber des Online-Marktplatzes. Sie stellt dem KUNDEN nur die Möglichkeit zur Verfügung, seine eigenen Angebote dort zu veröffentlichen. Die MtS trifft keine Verpflichtung, die Angebote vor der Veröffentlichung auf ihren Inhalt oder ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die MtS macht sich die dort angebotenen Informationen nicht zu eigen.
2. Für seine Angebote und auf dem Online-Marktplatz veröffentlichten Inhalte und Informationen ist allein der KUNDE verantwortlich. Der KUNDE ist verpflichtet, bei allen Veröffentlichungen auf dem Online-Marktplatz geltendes Recht zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswahl, Gestaltung und Veröffentlichung der Angebote sowie der Übermittlung und Veröffentlichung der Projektinformation und Projektdokumentation. Der KUNDE hat dafür zu sorgen, dass durch sein Handeln keine Rechtsverletzungen begangen werden. Seine Veröffentlichungen dürfen weder gegen Schutzgesetze, Strafgesetze oder Ordnungsvorschriften noch gegen Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Patent-, Marken, Kennzeichen- oder Namens- und Persönlichkeitsrechte), gleich welcher Art, verstoßen.
3. Der KUNDE verpflichtet sich, die MtS von sämtlichen Ansprüchen Dritter - gleich welcher Art - freizustellen, die mit der Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Daten und Angebote in Zusammenhang stehen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sowie die Erstattung von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts-, Rechtsanwalts- und ggf. Patentanwaltskosten), die die MtS zur Abwehr von Forderungen und Ansprüchen aufwendet, die auf Grund der vom KUNDEN veröffentlichten Informationen gegen MtS geltend gemacht werden. Auf Anforderung von MtS hat der KUNDE angemessene Vorschusszahlungen auf diese Freistellungsansprüche zu leisten.
§ 13 Ablehnung und Entfernung von Datenbankeinträgen/Sperrung des Accounts
MtS hat das Recht, Angebote eines KUNDES und/oder dessen Zugangsdaten zu sperren, wenn der KUNDE gegen die Bestimmungen dieser AGB, die guten Sitten, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt oder die MtS ein berechtigtes Interesse an der Sperrung des KUNDEN hat. Die Aufnahme von neuen Angeboten erfolgt nach freiem Ermessen von MtS.
§ 14 Besondere Bestimmungen über die Haftungsbeschränkung von MtS
1. MtS haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der auf ihren Webseiten enthaltenen oder durch sie zugänglich gemachten Informationen, Tipps, Ratschläge oder Empfehlungen.
2. Ausgeschlossen ist weiter jegliche Haftung der MtS für Schäden, die auf einer Datenfehlübertragung, auf einem Datenverlust oder auf der fehlerhaften Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe beruhen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MtS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
3. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gegenüber haftet MtS - außer im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Einhaltung und Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vertrauen darf) - für Schäden nur, wenn und soweit die gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der MtS vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für den entgangenen Gewinn. Im Rahmen des vorstehend beschriebenen Haftungsmaßstabs haftet die MtS der Höhe nach nur bis zur Höhe der bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden.
4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder zwingender gesetzlicher Haftungsnormen oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von MtS.
5. Die MtS haftet nicht für Fehler von Hard- oder Software auf den Servern, die zum Betrieb bzw. zur Verwaltung des Online-Marktplatzes dienen, unmittelbare Fehler wie Datenvernichtung auf dem lokalen System des KUNDEN, Virenweitergabe, Nichtverfügbarkeit, Schäden an Hard- und Software auf dem lokalen EDV-System des KUNDEN. Es besteht kein Anspruch des KUNDEN auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Wiederherstellung von Daten (z. B. bei Vernichtung der zum Betrieb des Online-Marktplatzes benutzten Datenbanken). Dies gilt nur, sofern MtS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 15 Datenschutz
1. MtS verarbeitet personenbezogene Daten der KUNDEN zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Registrierung oder des Vertragsschlusses angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden MtS nur zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Vertragsschluss und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
2. Die KUNDEN haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die von MtS über sie gespeichert wurden. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Erfüllung aller Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dubai.
2. Die MtS hat das Recht, Ihre Ansprüche aus diesen AGBs ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten. Der KUNDE stimmt dieser Abtretung bereits jetzt zu.
3. Sofern die MtS ihre Ansprüche aus diesen AGBs einer anderen Firma aus Deutschland abtritt, damit diese die Ansprüche geltend machen kann, so gilt als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort Nürnberg, Deutschland.
4. Für diesen Vertrag gilt das sachliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Die MtS ist dazu berechtigt, mit der vertragsgegenständlichen Photovoltaikanlage für eigene Zwecke zu werben. Die MtS ist für diese Zwecke berechtigt, den Standort, Bildmaterial und Ertragszahlen in der Werbung wie bspw. in Newslettern und auf Webseiten des Verkäufers sowie seiner Partner zu verwenden.
2. Sofern Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Fristen gebunden sind, beginnen diese ab Beendigung dieses Vertrages – gleich aus welchem Grunde – zu laufen.
3. Wenn eine in diesem Vertrag vereinbarte Frist von ihrer Dauer her unangemessen und unwirksam sein sollte, gilt eine solche Frist als vereinbart, die als angemessen und wirksam anzusehen ist, sofern eine gesetzliche Mindest- oder Höchstdauer nicht vorgesehen ist.
4. und Pflichten der Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach diesem Vertrag. Insoweit ersetzt der Vertrag jedwede vorvertraglichen Erklärungen der Parteien. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
5. Alle Vereinbarungen, insbesondere Änderungen, Ergänzungen sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen und Nebenabreden, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden oder sollten sich in diesem Vertrag Lücken ergeben, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nachdem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit der getroffenen Regelung bedacht hätten.
§ 18 Änderungen dieser AGB, Vertragssprache
1. MtS behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der KUNDE erhält die geänderten Bedingungen per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der KUNDE der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
2. Sollte den AGBs widersprochen worden sein, so muss der Account eigenständig gelöscht werden und darf nicht mehr genutzt werden. Sobald in den Account wieder eingeloggt wird, gelten die AGBs wieder als zugestimmt.
3. Der Nutzer stimmt bei jedem Einloggen in seinen Account den zu diesem Zeitpunkt aktuell geltenden AGBs zu. Dies gilt auch, wenn die Domain milkthesun.com verkauft wurde und durch eine andere Firma genutzt wird.
4. Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit dem keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.