Banken sind in der Regel gern bereit, Photovoltaikanlagen mit ihrer erprobten Technik, der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung und den daraus resultierenden, gut planbaren Zahlungsströmen zu finanzieren.
Bei der Wahl des richtigen Finanzierungspartners ist zu beachten, dass einige Banken dem Regionalprinzip unterliegen und daher nur Projekte aus der Region finanzieren dürfen. Andere Banken dagegen sind überregional tätig und unterliegen keinen regionalen Beschränkungen. Auch unterscheiden sich die Banken in ihren Erfahrungen bei der Photovoltaik-Finanzierung.
Zudem spezialisieren sich einige Banken seit einiger Zeit auf die Finanzierung von Photovoltaikanlagen außerhalb der Vergütung des EEG, was insbesondere für Freiflächenprojekte gilt, die zunehmend Ihre Einnahmen aus der Direktvermarktung des Stroms bzw. den Abschluss von PPA´s generieren.
Grundsätzlich werden Photovoltaikprojekte auf zwei Arten finanziert. Der gebräuchlichste Weg ist die Projektfinanzierung (Cashflow-basierte Non-Recourse-Finanzierung), bei der die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel allein aus den zukünftig zu erwirtschaftenden Erträgen (Cashflow) erfolgt. Bei der Projektfinanzierung von Photovoltaikanlagen vergibt die Bank ihre Darlehen auf Basis der Erlöse und der daraus resultierenden freien liquiden Mittel, aus denen der Kapitaldienst erfolgen muss und der vollständigen Besicherung der Photovoltaikanlage.
Die Höhe des Fremdfinanzierungsanteils bemisst sich hauptsächlich am Liquiditätsüberschuss der Photovoltaikanlage, der zur Zinszahlung und Darlehenstilgung verwendet werden kann. Die Fremdkapitalquote, also der maximale Finanzierungswert, wird durch den Kapitaldienstdeckungsgrad (DSCR– debt service coverage ratio) bestimmt. Der DSCR sollte nach Möglichkeit einen Wert von 1,10 nicht unterschreiten, da die Banken internen mit Risikoabschlägen kalkulieren und sich die Projekte mit diesen noch selbst tragen müssen. Hier ist darauf zu achten, dass vom durchschnittlichen DSCR ausgegangen wird. In einzelnen Jahren kann der Wert auch unter 1,0 liegen. In diesem Fall muss der Kreditnehmer in Absprache mit der Bank zwingend Gegenmaßnahmen wie Liquiditätsreserven vereinbaren.
Üblicherweise wird mit einer Fremdkapitalquote von 70 bis 85 Prozent gerechnet.
Alternativ kann die Hausbank die Photovoltaikfinanzierung (Hausbankdarlehen) auf die persönliche Bonität und das Einbringen besonderer Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden auf Immobilien u.a.) abstellen. Diese Art der Finanzierung ist jedoch eher untypisch und soll hier nicht weiter beachtet werden.
Um die jeweilige Photovoltaikanlage bewerten und die Finanzierung kalkulieren zu können, benötigt die Bank im Vorfeld verschiedene Informationen. Dazu gehören eine Projektbeschreibung mit den wesentlichen technischen Komponenten sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Auflistung aller laufenden Kosten der Anlage, wie Betriebskosten und Versicherungen. Zur Bestimmung der Einkommensseite wird oftmals auch ein Photovoltaik Ertragsgutachten seitens der Bank verlangt. Für größere Anlagen, die bankseitig mit mehr als 750.000,00 Euro kreditiert werden, gelten besondere Bedingungen (höhere Prüfungserfordernisse), da diese den Regelungen des § 18 KWG unterliegen.
Bei PPA-Anlagen wird die Bank zudem Unterlagen zur Bonitätsbewertung des Stromabnehmers verlangen, um dessen Ausfallrisko als Vertragspartner zu bewerten.
Hier ist einen guten Überblick über die einzureichenden Kreditunterlagen:
Gesellschaftsunterlagen
o Aktueller, chronologischer Handelsregisterauszug
o Gesellschaftervertrag mit Gesellschafterliste
o Vollständige Darstellung der Beteiligungsverhältnisse
o Personalausweiskopien aller Gesellschafter
o Letzte zwei Konzernabschlüsse bzw. Eröffnungsbilanz
Projektinformationen
o Lichtbilder der Anlage bzw. des Aufstellungsorts
o Letzte vier Endjahresabrechnung der Einspeisevergütung und/oder Ertragsprognose,
wenn Anlage jünger als vier Jahre
o Liquiditätsübersicht: ausführliche Cashflow-Übersicht über alle Betriebsjahre mit Auflistung aller Kosten und Ausgaben (siehe Photovoltaik Rendite)
o Kaufvertrag bzw. GU-Vertrag oder Werkvertrag (mindestens jedoch Entwurf derselben)
o Einspeisezusage (mindestens jedoch Netzreservierung)
o Inbetriebnahmeprotokoll (wenn IBN bereits erfolgt)
o Statiknachweis / Baugenehmigung, wenn erforderlich
o Versicherungsvertrag oder -angebot (auf unsere Versicherung Photovoltaik Seite vergleichen)
o Ausschluss der Anlagenzusammenfassung nach §24 (1) bzw. (2) EEG 2017
Ab 750 kWp zusätzlich:
o Förderzuschlag nach §38 (1) EEG 2017
Bei Freifläche zusätzlich:
o Bebauungsplan und Baugenehmigung
o Vergütungsfähigkeit nach §48 (1) EEG 2017
o Direktvermarktungsverträge bzw. Stromabnahmeverträge (PPA)
Flächensicherung
o Aktuelle Grundbuchauszüge (nicht älter als 6 Monate)
o Amtlicher Lageplan (Flurkarte) mit eingezeichneter PV-Anlage sowie relevanter Komponenten
o Nutzungs- und Gestattungsverträge für Standort, Übergabestation und Zuwegung o.ä.
o Kopie der notariellen Dienstbarkeitsbestellungsurkunde
Bei einer Projektfinanzierung erfolgt die Kreditvergabe in der Regel in Form eines Tilgungs- oder Annuitätendarlehens. Das heisst, dass meist nach einer tilgungsfreien Zeit von einem Jahr die tatsächliche Rückführung des Darlehens erfolgt.
Bei einem Annuitätendarlehen wird meist monatliche eine feste Zins- und Tilgungsrate vereinbart, in der sich mit der Zeit der Zins- und Tilgungsanteil während der Darlehensverlauf verschiebt, das heißt, der Zinsanteil wird immer kleiner und der Tilgungsanteil immer größer. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt der Tilgungsanteil immer gleich und der Zinsanteil verringert sich kontinuierlich innerhalb der Rate.
Die Wahl der Kreditart oder einer Kombination aus unterschiedlichen Designs hat maßgeblichen Einfluss auf die Finanzierbarkeit und die Konditionen der Darlehen. Häufig kann beispielsweise ab einer gewissen Projektgröße eine Kombination aus einem langfristigen Tilgungsdarlehen und einem zusätzlichen mittelfristigen Annuitätendarlehen zu einer höheren Darlehenssumme und somit zu einer geringeren Eigenkapitalquote führen.
Der Zinssatz einer Projektfinanzierung richtet sich nach der Zinsbindung und der Bonität des Kunden / des Projektes. In den meisten Fälle ist es empfehlenswert eine möglichst lange Zinsbindung zu vereinbaren, um sich die aktuell günstigen Konditionen zu sichern und über einen möglichst langen Zeitraum Planungssicherheit zu haben.
Eine gute Orientierung bieten die Konditionen für das KfW-Programm 20/3/10 Preisklasse B, C oder D (je größer das Projekt, desto besser die Klasse). Die meisten Banken orientieren sich an diesen Konditionen und schlagen einen kleinen Sicherheitsaufschlag drauf. Unter folgendem Link findet man die Konditionen der KfW: Konditionenübersicht.
Da es oftmals nicht möglich ist, während der Zinsfestschreibung die Darlehen teilweise oder vollständig zu tilgen, sollten vor Vertragsschluss entsprechende Sondertilgungsrechte ausgehandelt werden. Ebenfalls sollte im Vorfeld geklärt werden, ob und zu welchen Konditionen es möglich ist, dass eventuelle spätere Erwerber in die Finanzierung eintreten können (change of control Klausel).
In der Regel werden folgende Sicherheiten bei Projektfinanzierungen von den Banken zur Absicherung der Darlehen verlangt:
Einige Banken verlangen darüber hinaus, dass eine Tilgungsreserve auf einem Sonderkonto angespart wird. Ebenso kann verlangt werden, dass Reparaturrücklagen gebildet werden.
Sollte sich die Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen Dach oder dem eigenen Grundstück befinden, sondern auf gepachtetem Land bzw. einer gepachteten Dachfläche, dann müssen folgende Punkte im Pachtvertrag (Dachnutzungsvertrag) geregelt sein, damit die Bank eine Photovoltaikfinanzierung genehmigen kann.
Dem Dach-/Grundstückseigentümer ist bekannt, dass der Nutzer die gesamte Photovoltaikanlage der Bank sicherungsübereignet sowie die Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag der Bank abgetreten hat. Für den Fall, dass die Verwertung des auf dem Grundstück befindlichen Sicherungsgutes erforderlich werden sollte oder aus anderen Gründen eine dritte Person an die Stelle des Nutzers treten sollte, erklärt der Eigentümer sein Einverständnis mit dem Eintritt der Bank bzw. des von ihr zu benennenden Dritten in den Nutzungsvertrag.
Da die Photovoltaikanlage der Bank sicherungsübereignet ist, verzichtet der Dach-/Grundstückseigentümer auf das ihm zustehende Vermieterpfandrecht an der Photovoltaikanlage.
Die Errichtung der Photovoltaikanlage ist zeitlich befristet und erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck. Sie wird damit nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Nutzer verpflichtet, die Anlage abzubauen. Die Übernahme durch den Eigentümer ist ausgeschlossen.
Die Laufzeit des Nutzungsvertrages entspricht mindestens der Laufzeit der mit der Bank vereinbarten Finanzierung.
Die ordentliche Kündigung durch den Dach-/Grundstückseigentümer ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung verpflichtet den Dach-/Grundstückseigentümer zur Information der Bank. Der Bank oder einem von ihr benannten Dritten ist die Möglichkeit des Eintritts in den Nutzungsvertrag einzuräumen.
Änderungen des Nutzungsvertrages dürfen nur mit Zustimmung der Bank vorgenommen werden.
Der Dach-/Grundstückseigentümer verpflichtet sich, alles zu vermeiden, was zu Störungen oder Beeinträchtigungen des Betriebes der Photovoltaikanlage führen kann.
Der Dach-/Grundstückseigentümer gewährt dem Nutzer sowie den von ihm beauftragen Dritten jederzeit Zugang zu den Dachflächen/Grundstücken und der Photovoltaikanlage.
Im Falle eines Verkaufs des Grundstücks verpflichtet sich der Dach-/Grundstückseigentümer, den Nutzungsvertrag auf den Käufer zu übertragen.
Der Dach-/Grundstückseigentümer verpflichtet sich für die Laufzeit dieses Vertrages für alle Verkaufsfälle an nicht öffentliche Eigentümer zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Nutzer sowie einer Vormerkung für die Bank.
Wenn die Photovoltaikfinanzierung seitens der Bank genehmigt wurde, die verhandelten Darlehensverträge von allen Parteien unterschrieben wurden und die Sicherheiten bestellt sind, müssen zur Auszahlung der Darlehen von der Bank festgelegte Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt werden. Diese könnten Beispielsweise so aussehen:
Unsere langjährigen guten Beziehungen zu spezialisierten Banken und unsere Erfahrungen ermöglichen es uns, unsere Kunden bei der Planung und Beantragung von Projektfinanzierungen professionell zu unterstützen. Milk the Sun unterstützt Investoren:
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