Beschreibung:
Der Solarpark Seehausen wird vollständig südlich ausgerichtet errichtet und befindet sich bereits im Bau. Da sich das Projekt auf einer PV-privilegierten Fläche aufgrund der unmittelbar angrenzenden zweigleisigen Bahnstrecke befindet, war die Teilnahme an einer Ausschreibungsrunde möglich. Der erteilte Zuschlag in Höhe von 5,08 ct/kWh sichert eine EEG-basierte Mindestvergütung, die die langfristige Ertragsstabilität des Projekts unterstützt.
Die Wirtschaftlichkeit des Parks wird zusätzlich durch den Einsatz von zwei Batteriespeichern mit jeweils 4 MWh des Typs EVE Energy 4MWh-306-0.5P erheblich gesteigert. Die flexible Speicherung ermöglicht es, negative Strompreise zu vermeiden und gezielt in Zeiten hoher Marktwerte einzuspeisen.
Die Vergütungsstruktur kombiniert damit die Marktprämie mit einer zusätzlichen Erlöskomponente aus der optimierten Direktvermarktung über den Batteriespeicher. Auf Basis dieses Vermarktungskonzepts erwarten wir in den kommenden 20 Jahren eine durchschnittliche Direktvermarktungsvergütung am Spotmarkt von rund 9,08 ct/kWh, was die Attraktivität und langfristige Wirtschaftlichkeit des Projekts weiter hervorhebt.
Eckdaten Finanzierung:
Die Finanzierung des Projekts erfolgt auf Wunsch über eine von Milk the Sun organisierte Kooperation mit einer regionalen Bank.
Folgende Konditionen sollen bestmöglich erreicht werden: 15–30 % Eigenkapital, nominaler Zinssatz bis maximal 6,5 % p. a., sowie eine Darlehenslaufzeit von 15–25 Jahren.
Das Projekt eignet sich ebenso für Eigenkapitalzahler und Selbstfinanzierer, die den Erwerb vollständig aus eigenen Mitteln oder über eine externe Bank realisieren möchten.
Auflösung IAB 2022:
Voraussetzung für die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags sind unteranderem folgende Kriterien:
Der Generalunternehmer wurde im November mit der Umsetzung beauftragt; der Baustart ist erfolgt, und sämtliche Komponenten sind bestellt sowie angezahlt. Die DC-seitige Fertigstellung ist vom Bauträger an den Verkäufer noch im Jahr 2025 vertraglich zugesichert, was einen klar strukturierten und fristgerechten Projektverlauf gewährleistet.
Für die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages in Höhe von beispielsweise 400.000 € wäre eine Anzahlung von ca. 108.695 € ( 250 €/kWp) und die damit einhergehende Eigentumsübertragung und die Übertragung von Nutzen und Lasten in 2025 Voraussetzung. Dies wäre mit der DC-seitigen Fertigstellung im Jahr 2025 gegeben.

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