Der Solarpark ist komplett südlich ausgerichtet und wird spätestens bis Dezember DC-seitig fertiggestellt, da dies vertraglich mit dem Generalunternehmer vereinbart ist und dieser im November mit dem Baustart beauftragt wurde, sämtliche Komponenten sind bereits bestellt und angezahlt. Aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten sowie der Lage der Projekte in einem PV-privilegierten Bereich ist mit einer Genehmigung innerhalb von maximal drei Monaten zu rechnen. Die Baureife gilt daher mit hoher Wahrscheinlichkeit als gegeben, auch wenn der zeitliche Ablauf grundsätzlich von behördlichen Prozessen abhängt.
Da es sich bei diesem Grundstück um eine benachteiligte landwirtschaftliche Fläche handelt, konnte an einer Ausschreibung teilgenommen werden, ein Zuschlag von 5,08 Ct/kWh wurde erteilt, sodass der Stromerlös nach unten durch das EEG abgesichert ist.
Zusätzlich wird für den Einsatz von zwei 4 MWh Speicheranlagen des Typs "EVE Energy 4MWh-306-0.5P" ein festes Flexibilitätsvermarktungsentgelt – auch „Capacity Purchase Agreement (CPA)“ genannt – in Höhe von 2,20 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Dieses erhöht die wirtschaftliche Attraktivität der Anlage deutlich.
Die Vergütungsstruktur kombiniert somit die Marktprämie mit einer zusätzlichen Vergütung für Flexibilität – insbesondere durch den Einsatz eines Batteriespeichers zur Vermeidung negativer Strompreise und zur gezielten Einspeisung bei Markterholung.
Der Ausschreibungszuschlag und der CPA ergibt zusammen eine Vergütung von 7,28 ct/kWh. Durch das Vermarktungskonzept des Speicherstroms und die Einspeisung zu positiven Börsenpreisen, rechnen wir in den kommenden 20 Jahren mit einer Ø Vergütung aus der Direktvermarktung von 9,08 ct/kWh.

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