Der Solarpark ist komplett südlich ausgerichtet und wird spätestens bis Dezember DC-seitig fertiggestellt, da dies vertraglich mit dem Generalunternehmer vereinbart ist; der Baustart ist bereits erfolgt.
Da es sich bei diesem Grundstück um eine benachteiligte landwirtschaftliche Fläche handelt, konnte an einer Ausschreibung teilgenommen werden, ein Zuschlag von 4 Ct/kWh wurde erteilt, sodass der Stromerlös nach unten durch das EEG abgesichert ist.
Zusätzlich wird für den Einsatz von zwei 4 MWh Speicheranlagen des Typs "EVE Energy 4MWh-306-0.5P" ein festes Flexibilitätsvermarktungsentgelt – auch „Capacity Purchase Agreement (CPA)“ genannt – in Höhe von 2,20 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Dieses erhöht die wirtschaftliche Attraktivität der Anlage deutlich.
Die Vergütungsstruktur kombiniert somit die Marktprämie mit einer zusätzlichen Vergütung für Flexibilität – insbesondere durch den Einsatz eines Batteriespeichers zur Vermeidung negativer Strompreise und zur gezielten Einspeisung bei Markterholung.
Der Ausschreibungszuschlag und der CPA ergibt zusammen eine Vergütung von 6,2 ct/kWh. Durch das Vermarktungskonzept des Speicherstroms und die Einspeisung zu positiven Börsenpreisen, rechnen wir in den kommenden 20 Jahren mit einer Ø Vergütung aus der Direktvermarktung von 8,5 ct/kWh.
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