
Die Einspeisevergütung macht Photovoltaik für Investoren wirtschaftlich äußerst attraktiv. Denn die lukrativen Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom sind über Jahrzehnte staatlich garantiert und damit sichere und planbare Einnahmen.
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Element bei der Förderung von Photovoltaikanlagen. Sie garantiert den Betreibern, dass der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom zu einem festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh) abgegolten wird. Das erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum.
Die Vergütung kann klassisch erfolgen oder – bei größeren Anlagen – im Rahmen der sogenannten Marktprämie. Hier wird der Strom direkt vermarktet, und die Differenz zum gesetzlich festgelegten Referenzwert wird durch eine gleitende Prämie ausgeglichen.
Für Unternehmen und Projektträger ist diese Regelung ein wichtiges Fundament der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Denn eine feste Einnahmequelle über viele Jahre schafft Planungssicherheit, reduziert das Investitionsrisiko und macht die Finanzierung einer PV‑Anlage greifbar. Kurz gesagt: Wer eine PV‑Anlage plant, sollte die Einspeisevergütung nicht als Nebensache betrachten, sondern als zentralen Baustein für das Ertragsmodell.
Die Einspeisevergütung folgt klaren gesetzlichen Regeln und richtet sich nach Anlagengröße, Einspeiseart und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für jeden Betreiber ist es entscheidend zu wissen, wie die Vergütung genau berechnet wird, welche Modelle existieren und welche Faktoren den tatsächlichen Ertrag beeinflussen. Insbesondere im gewerblichen Bereich sind belastbare Zahlen die Grundlage einer realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Ein gewerblicher Betreiber muss sich schon früh folgende Frage stellen: Soll die Anlage der Volleinspeisung dienen oder soll der eigene Stromverbrauch maximiert werden? Die Antwort ist deshalb wesentlich, weil beide Varianten jeweils den Vergütungssatz und die Gesamtrendite erheblich beeinflussen.
Bei Volleinspeisung sind die Vergütungssätze höher, allerdings entsteht kein Eigenverbrauchsvorteil. Bei Überschusseinspeisung erzeugt der Eigenverbrauch zusätzlich Kostenvorteile. Eine clevere Balance aus Vergütung und Eigenverbrauch ist oft der Schlüssel zum Erfolgsmodell, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt.
Eine Ausnahme stellen hier Investoren dar, die mit den Einnahmeerlösen Renditen erzielen. Dabei geht es um Anlagen in einer Größenordnung von über einem Hektar auf Freiflächen oder mehr als 1000 Quadratmetern auf Industriedächern.
Ein Gewerbebetrieb installiert eine Photovoltaikanlage mit 50 kWp Leistung. Die Anlage erzeugt jährlich etwa 50.000 kWh Strom. Davon werden:
Annahmen:
Wirtschaftlicher Effekt:
Eigenverbrauch:
30.000 kWh × 0,25 € = 7.500 € Stromkostenersparnis
Einspeisevergütung:
20.000 kWh × 0,055 € = 1.100 € Einnahmen durch Einspeisung
Gesamtvorteil pro Jahr: 7.500 € + 1.100 € = 8.600 €
Die Schlussfolgerung:
Würde der Betrieb stattdessen den gesamten Strom einspeisen, sich also für eine Volleinspeisung entscheiden, läge die Einspeisevergütung bei rund 10 ct/kWh. Das würde zwar zu höheren Einnahmen führen, die bei 5.000 lägen, aber der Eigenverbrauch würde entfallenm wodurch der finanzielle Vorteil deutlich niedriger wäre.
Auch wenn die Vergütung für die Laufzeit garantiert ist, können sich die Förderbedingung für Neuanlagen ändern. Degressionssätze, Regelungen zur Direktvermarktung oder verpflichtender Eigenverbrauch können die Ertragsmöglichkeiten beeinflussen. Daher gilt es, immer auf dem Laufenden zu sein über die aktuellen Fördersätze und mögliche Änderungen in der Planung zu berücksichtigen.
Für große Anlagen, die die Grenze von 1.000 kW überschreiten, gelten andere Regeln. Bei der Größenordnung ist eine Teilnahme an Ausschreibungen oder Direktvermarktung Pflicht. Die klassischen Einspeisevergütungen gelten nicht uneingeschränkt. Gewerbliche Betreiber sollten daher gezielt prüfen, welche Vergütungsmodelle in ihrem Segment gelten.
Häufige Stolperfallen bei der Kalkulation sind überzogene Ertragsannahmen, unterschätzte Betriebskosten oder ein fehlender Rücklagenpool. Gerade bei Einspeisungsmodellen darf nicht allein auf Vergütung gesetzt werden, auch die Infrastruktur, das Thema Wartung und technische Aspekte müssen mitgedacht werden.
Sobald mit einer PV-Anlage regelmäßig Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist wird – etwa durch die Einspeisevergütung oder über die Marktprämie in der Direktvermarktung –, entsteht in vielen Fällen ein steuerpflichtiger gewerblicher Betrieb. Das bringt verschiedene steuerliche Verpflichtungen mit sich.
Bereits bei kleinen gewerblichen PV-Anlagen mit Einspeisung fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an:
Wichtig: Seit 2023 gilt für kleine PV-Anlagen (bis 30 kW, auf Wohngebäuden) in vielen Fällen eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG. Bei gewerblich betriebenen Anlagen auf Freiflächen oder große Hallendächern ist diese Befreiung nicht automatisch anwendbar. Hier gilt in der Regel weiterhin Umsatzsteuerpflicht.
Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung – oder Direktvermarktung – stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Sie werden bei natürlichen Personen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert.
Das bringt sowohl Pflichten als auch steuerliche Vorteile mit sich:
Sobald die PV-Anlage gewerblich betrieben wird, kann auch Gewerbesteuer anfallen. Das gilt insbesondere bei größeren Anlagen:
Bereits ab kleinen Anlagengrößen und bei regelmäßigem Einspeisen mit Vergütung entstehen steuerliche Pflichten. Spätestens ab 30 kW oder bei Volleinspeisung auf gewerblichen Objekten wie Hallen, Freiflächen oder landwirtschaftlichen Betrieben wird aus einer PV-Anlage ein steuerlich relevanter Betrieb.
Empfehlung:
Die Einspeisevergütung wird auch 2025 weiterhin ein zentraler Baustein für Investoren und Betreiber von PV‑Anlagen sein – insbesondere für gewerbliche Projekte. Je früher eine Anlage realisiert wird, desto höher sind nach aktueller Gesetzeslage die Vergütungssätze. Deshalb sollte von Beginn an eine solide, ungeschönte Planung Risikofaktoren einbeziehen und realistisch kalkulieret sein.
Dabei empfiehlt es sich auf diese Punkte besonders zu achten:
Wer diese Faktoren frühzeitig berücksichtigt, schafft die Basis für ein wirtschaftlich stabiles PV-Projekt mit langfristigem Ertrag. Die Einspeisevergütung ist dabei der entscheidende Bestandteil der Gesamtfinanzierung und der Renditeaussichten.