Rheinland-Pflanz und das Saarland planen die Öffnung benachteiligter Flächen für die Photovoltaik. In beiden Bundesländer wurde ein entsprechender Verordnungsentwurf vorgelegt.
Der Verordnungsentwurf für das Bundesland Rheinland-Pfalz sieht eine Obergrenze von 50 Megawatt pro Kalenderjahr vor. Dafür sollen Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Photovoltaik geöffnet werden.
Entgegen geltender Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg werden Ackerflächen von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen.
Im Saarland soll ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung ein Gesamtvolumen von 100 MW bis Ende 2022 zur Verfügung stehen, um Freiflächen-Anlagen auf Acker- sowie Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zu errichten.
Entsprechende Flächen müssen allerdings in der Potenzialkarte “Freiflächenpotenzial für Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten im Saarland“ ausgewiesen sein, um landwirtschaftliche Vorranggebiete auszuschließen.
Gegenüber dem Bundesverband Solarwirtschaft gaben die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hingegen an, weiterhin auf die Öffnung ihrer Acker- und Grünlandflächen vorerst verzichten zu wollen.
Die Möglichkeit der Öffnung dieser Flächen besteht seit dem EEG 2017, das Bundesländern ermöglicht, Flächen in benachteiligten Gebieten für Auktionsverfahren für Solarparks freizugeben.
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