
Der Netzanschluss großer Batteriespeicher ab 100 Megawatt erfolgt künftig nicht mehr über die KraftNAV. Großspeicher raus aus der KraftNAV markiert damit das Ende eines Verfahrens, das für klassische Kraftwerke konzipiert war. Eine eigenständige Anschlussregelung gibt es bislang nicht, sodass Projektentwickler künftig auf das allgemeine Netzzugangsrecht angewiesen sind.
Der Netzanschluss großer Batteriespeicher ab 100 Megawatt erfolgt künftig nicht mehr über die Kraftwerks-Netzausbauverordnung (KraftNAV). Damit endet ein Verfahren, das ursprünglich für konventionelle Kraftwerke entwickelt wurde. Eine neue, eigenständige Anschlussregelung existiert jedoch nicht. Für Projektentwickler bedeutet das einen tiefgreifenden regulatorischen Einschnitt, der Klarheit schafft, aber zugleich neue Abhängigkeiten vom allgemeinen Netzzugangsrecht mit sich bringt.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass große Batteriespeicher nicht länger wie Erzeugungsanlagen behandelt werden sollen. Gleichzeitig betont sie, dass es kein alternatives Spezialverfahren für Speicher dieser Größenordnung geben wird. Der Netzanschluss erfolgt damit künftig ausschließlich nach den allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsrechts.
Mit der Entscheidung entfällt für Großspeicher ein bislang klar definierter regulatorischer Pfad. Die KraftNAV hatte für neue Kraftwerke verbindliche Abläufe, Fristen und Zuständigkeiten festgelegt. Für Batteriespeicher war diese Systematik jedoch zunehmend unpassend, da sie weder kontinuierlich Strom erzeugen noch klassische Einspeiseprofile aufweisen.
Die Bundesnetzagentur verzichtet bewusst darauf, ein neues Sonderregime für Speicher zu schaffen. Stattdessen gelten für Großspeicher künftig dieselben netzrechtlichen Grundlagen wie für andere Anschlussbegehren. Projektentwickler müssen ihre Vorhaben direkt mit den Netzbetreibern abstimmen und sich an den allgemeinen Vorgaben des Netzausbaus orientieren.
Diese Entscheidung sorgt zwar für eine klare Abgrenzung, bedeutet aber auch: Es gibt keinen beschleunigten Ersatzmechanismus, der speziell auf Speicher zugeschnitten ist. Der Anschluss hängt damit stärker von regionalen Netzkapazitäten, Ausbauständen und Priorisierungen ab.
Die Bundesnetzagentur verteidigt diesen Ansatz als notwendig, um regulatorische Klarheit zu schaffen. Speicher seien funktional keine Kraftwerke und dürften deshalb nicht länger unter ein dafür geschaffenes Regelwerk fallen. Ein alternatives Verfahren halte die Behörde nicht für erforderlich.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ordnet den Schritt ein:
„Große Batteriespeicher sind keine Kraftwerke im klassischen Sinne. Mit der klaren Zuordnung außerhalb der KraftNAV schaffen wir ein Regelwerk, das ihrer Funktion im Energiesystem besser gerecht wird und den Netzausbau sowie die Flexibilisierung beschleunigt.“
Die Aussage verdeutlicht den strategischen Ansatz der Behörde: Speicher sollen künftig gezielt als eigenständige Systemkomponente behandelt werden, deren regulatorischer Rahmen ihre technische Funktion und ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit widerspiegelt.
Angesichts der stark wachsenden Zahl von Anschlussanträgen für große Batteriespeicher plädieren die Übertragungsnetzbetreiber für einen grundlegenden Systemwechsel. Statt Projekte weiterhin nach dem bisherigen „Windhundprinzip“ zu behandeln, bei dem der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet, soll künftig der tatsächliche Entwicklungsstand maßgeblich sein. Vorrang sollen demnach Vorhaben erhalten, die bereits über gesicherte Flächen, belastbare Finanzierungen, genehmigungsrechtliche Fortschritte und konkrete technische Konzepte verfügen.
Mit diesem Ansatz wollen die Netzbetreiber verhindern, dass Netzkapazitäten über Jahre hinweg blockiert werden, ohne dass es zu einer tatsächlichen Realisierung kommt. In der Praxis hatten bislang auch frühe, noch wenig ausgereifte Projekte Anschlusskapazitäten reserviert, was zu Verzögerungen bei marktreifen Speicher- und Erzeugungsvorhaben führte. Eine Priorisierung nach Reifegrad könnte die vorhandenen Netzressourcen gezielter lenken, Investitionssicherheit erhöhen und den Ausbau von Großspeichern deutlich beschleunigen.
Für Entwickler großer Batteriespeicher verändert sich damit die Planungsrealität. Ohne KraftNAV greifen keine spezifischen Fristen, keine priorisierten Abläufe und keine zentralen Koordinierungsmechanismen mehr. Der Erfolg eines Netzanschlusses hängt stärker von individuellen Abstimmungen mit Übertragungs- oder Verteilnetzbetreibern ab.
Gleichzeitig entsteht mehr Transparenz: Speicher konkurrieren nicht mehr formal mit Kraftwerken um Anschlusskapazitäten, sondern treten als eigenständige Flexibilitätskomponente auf. Das kann in Regionen mit hoher Netzauslastung sowohl Vorteile als auch Verzögerungen mit sich bringen.
Investoren bewerten die neue Lage differenziert. Einerseits entfällt regulatorische Unsicherheit, weil Speicher nicht mehr in ein fremdes Regelwerk gezwungen werden. Andererseits steigt die Bedeutung detaillierter Netzstudien und frühzeitiger Standortentscheidungen.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur sendet ein klares Signal: Große Batteriespeicher sind fester Bestandteil des Energiesystems, aber kein Sonderfall mehr im Regulierungsrecht. Der Markt muss sich darauf einstellen, dass Flexibilität nicht über Sonderverfahren, sondern über allgemeine Netzintegration organisiert wird.
Langfristig könnte genau das den Ausbau beschleunigen – nicht durch zusätzliche Regeln, sondern durch eine klare Rollenverteilung. Speicher werden damit endgültig als Infrastrukturkomponente verstanden, nicht als Übergangslösung zwischen Erzeugung und Verbrauch.
Für den weiteren Ausbau großer Speicher bedeutet das vor allem eines: Projekte müssen netzstrategisch gedacht werden. Wer frühzeitig geeignete Standorte, Netzkapazitäten und regionale Ausbaupläne berücksichtigt, kann auch ohne KraftNAV erfolgreich realisieren.