
Positive Signale in Deutschland: Die Marktintegration von Photovoltaik-Dachanlagen kommt voran. Ein Kurzgutachten des Umweltbundesamtes zeigt, dass neue gesetzliche Vorgaben für kleine und mittlere PV-Anlagen den Ausbau stärker an Markt- und Preissignalen ausrichten. Damit reagiert die Politik auf wachsende Herausforderungen im Stromsystem durch den schnellen PV-Zubau.
Photovoltaik-Dachanlagen spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Energiewende. Millionen von Anlagen speisen Strom dezentral ins Netz ein und tragen maßgeblich zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei. Gleichzeitig steigt mit dem weiteren Ausbau die Zahl der Stunden, in denen sehr viel Solarstrom auf vergleichsweise geringe Nachfrage trifft. In diesen Situationen kommt es immer häufiger zu negativen Strompreisen an der Börse, was die Notwendigkeit einer besseren Marktintegration unterstreicht.
Ein wesentlicher Treiber für diese Entwicklung ist das sogenannte Solarspitzengesetz, das im Jahr 2025 in Kraft getreten ist. Es setzt neue Anreize für Betreiber von Photovoltaik-Dachanlagen, ihr Einspeiseverhalten stärker an den aktuellen Marktbedingungen auszurichten. Neue Anlagen, die mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, erhalten bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr. Damit entfällt ein Anreiz, auch dann Strom ins Netz einzuspeisen, wenn dieser volkswirtschaftlich kaum einen Wert hat.
Das Umweltbundesamt bewertet diese Regelung grundsätzlich positiv. Sie sorge dafür, dass neue PV-Anlagen perspektivisch flexibler betrieben werden und stärker auf Preissignale reagieren. Betreiber könnten beispielsweise den Eigenverbrauch erhöhen, Strom in Batteriespeichern zwischenspeichern oder ihren Verbrauch zeitlich verlagern. Allerdings weist das Gutachten auch darauf hin, dass die volle Wirkung des Solarspitzengesetzes erst mittelfristig eintreten wird. Noch ist ein großer Teil der Anlagen nicht mit Smart Metern ausgestattet, sodass die neue Regelung nur schrittweise greift.
Ein zentrales Problem sieht das Umweltbundesamt weiterhin bei Bestandsanlagen. Viele ältere Photovoltaik-Dachanlagen erhalten nach dem Auslaufen der EEG-Förderung den sogenannten Jahresmarktwert für ihren eingespeisten Strom. Dieses Vergütungsmodell setzt kaum Anreize, auf kurzfristige Preissignale zu reagieren.
In der Folge speisen diese Anlagen auch bei negativen Preisen weiterhin Strom ein. Das UBA schätzt, dass bis zum Jahr 2045 noch mehrere Dutzend Gigawatt installierter PV-Leistung nicht marktorientiert betrieben werden könnten, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Um die Zahl negativer Strompreisstunden zu reduzieren und die Marktintegration weiter zu verbessern, sieht das Umweltbundesamt vor allem bei der Flexibilität auf der Nachfrageseite Handlungsbedarf. Stromverbraucher sollen künftig stärker steuerbar sein, damit Lasten gezielt verschoben und besser an das Stromangebot angepasst werden können. Damit gewinnt der Verbrauch als aktive Steuerungsgröße im Stromsystem an Bedeutung.
Eine zentrale Rolle spielen dabei dynamische Stromtarife, die Preissignale des Strommarktes an Endkunden weitergeben und so einen flexibleren Umgang mit Strom ermöglichen. Das Kurzgutachten macht deutlich, dass Erzeugung und Verbrauch künftig enger miteinander verzahnt werden müssen.
So stellt das Kurzgutachten fest:
„Eine stärkere Ausrichtung von Erzeugung und Verbrauch an kurzfristigen Preissignalen ist erforderlich, um die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern.“
Darüber hinaus empfiehlt das Umweltbundesamt, die Direktvermarktung von Solarstrom weiterzuentwickeln. Vereinfachte Abläufe und ein höherer Automatisierungsgrad könnten dazu beitragen, sie als Alternative zu festen Einspeisevergütungen zu etablieren. Insgesamt würden diese Maßnahmen den Anteil marktgerecht betriebener Dachanlagen erhöhen und die Effizienz des Stromsystems verbessern.
Das Gutachten macht deutlich, dass Marktintegration nicht allein über technische Vorgaben erreicht werden kann. Vielmehr braucht es ein Zusammenspiel aus Regulierung, Digitalisierung und geeigneten wirtschaftlichen Anreizen. Insbesondere die breite Einführung intelligenter Messsysteme gilt als Schlüssel, um flexible Tarife, automatisierte Steuerung und eine bessere Einbindung kleiner Anlagen zu ermöglichen.
Für den weiteren Ausbau der Photovoltaik ist diese Entwicklung von großer Bedeutung. Dachanlagen gelten als besonders akzeptiert in der Bevölkerung und benötigen keine zusätzlichen Flächen. Gleichzeitig müssen sie künftig stärker in das Gesamtsystem integriert werden, um Netzengpässe zu vermeiden und die Kosten für das Stromsystem im Rahmen zu halten. Das Umweltbundesamt sieht in den bisherigen Maßnahmen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, betont jedoch, dass weitere Anpassungen notwendig sind.
Insgesamt zeigt das Kurzgutachten, dass Deutschland bei der Marktintegration von Photovoltaik-Dachanlagen vorankommt, der Prozess aber noch nicht abgeschlossen ist. Neue gesetzliche Regelungen setzen wichtige Impulse, reichen allein jedoch nicht aus. Erst wenn auch Bestandsanlagen, Verbraucher und Strommärkte stärker miteinander verzahnt sind, kann das volle Potenzial der Photovoltaik für ein stabiles und effizientes Energiesystem ausgeschöpft werden.