
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber führen ab April 2026 ein Reifegradverfahren für Netzanschlüsse großer Batteriespeicher und energieintensiver Verbraucher ein. Das neue System ersetzt das bisherige Windhundprinzip und bewertet Anträge nach technischer und planerischer Projektfortschritt. Besonders für Vorhaben ab 100 Megawatt markiert das Verfahren einen grundlegenden Wandel bei der Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten.
In Deutschland wollen die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, TenneT und Transnet BW ein sogenanntes Reifegradverfahren für die Vergabe von Netzanschlüssen großer Batteriespeicher und energieintensiver Verbraucher einführen.
Ab dem 1. April 2026 soll das neue System die bisherige „First‑come‑first‑served“-Praxis ersetzen und damit eine strukturiert bewertete Vergabe ermöglichen. Insbesondere für Projekte ab 100 Megawatt Leistung bedeutet dies einen grundlegenden Wandel gegenüber früheren Verfahren.
Hintergrund ist der drastische Anstieg von Netzanschlussanfragen in den letzten Jahren: Ende 2024 lagen den Übertragungsnetzbetreibern bereits rund 650 Anträge für Großbatteriespeicher mit mehr als 226 GW Leistung vor, während auf Verteilnetzebene ebenfalls große Nachfrage verzeichnet wurde. Angesichts dieser Entwicklung sehen Netzbetreiber und Branchenvertreter den bisherigen „Windhundprozess“, bei dem der Eingangsstempel über die Reihenfolge entscheidet, nicht mehr als zeitgemäß an.
Das neue Verfahren bewertet Netzanschlussanträge nicht mehr nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs, sondern anhand klarer Kriterien zur Projektreife. Dazu zählen unter anderem technischer Projektstand, Fortschritt bei Genehmigungen und nachweisliche Planungsschritte.
Dazu haben die Übertragungsnetzbetreiber eine rund 55‑seitige Dokumentation veröffentlicht, die den Ablauf, die Bewertungsmaßstäbe und die geplanten Zykluszeiten beschreibt.
In der ersten Phase werden alle Anträge gesammelt und zyklisch geprüft. Übersteigt die Nachfrage die verfügbare Netzkapazität, sollen die am weitesten entwickelten Projekte zuerst behandelt werden. Den ausgewählten Projekten wird anschließend ein Angebot mit einem verbindlichen Zeitplan für den Netzanschluss unterbreitet. Ziel ist es, Transparenz, Gleichbehandlung und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Netzbetreiber betonen, dass ein derart strukturiertes Verfahren auch dabei helfen soll, spekulatives Verhalten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Ähnliche Ansätze werden bereits in Ländern wie Großbritannien und Norwegen angewendet, wo Prioritätssysteme zur Bewertung von Projektfortschritt beitragen.
Die Notwendigkeit eines neuen Verfahrens ergibt sich aus mehreren Faktoren. Zum einen ist die Netzanschlusskapazität in Deutschland begrenzt, während die Zahl der Anfragen für große Batteriespeicher, Rechenzentren, elektrointensive Industrieanlagen und andere Großverbraucher stark zunimmt. Dies führt zu einem hohen Wettbewerbsdruck um Anschlusspunkte, da Netzkapazitäten in vielen Regionen als knappes Gut gelten.
Zum anderen hat der Gesetzgeber Ende 2025 Batteriespeicher explizit aus dem Anwendungsbereich der Kraftwerks‑Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herausgenommen, in der bislang verbindliche Vorgaben für Netzanschlüsse ab 100 MW enthalten waren. Dieser Schritt beseitigte eine rechtliche Unsicherheit, schuf aber gleichzeitig die Notwendigkeit für ein neues Anschlussverfahren.
Aus der Branche gibt es unterschiedliche Einschätzungen zum neuen Ansatz. So begrüßen Netzbetreiber den Schritt als wichtigen Beitrag zu einem effizienteren, faireren und planbaren Netzanschlussprozess, der langfristige Investitionen entlastet und Rechtssicherheit stärkt. Viele Projektentwickler und Speicherbetreiber haben allerdings auch Bedenken geäußert, insbesondere in Bezug auf die rechtliche Ausgestaltung und mögliche Unsicherheiten bei der Umsetzung.
Als Vertreter aus der Energiebranche fasst es Thomas Müller, Leiter Energiespeicherstrategie beim Bundesverband Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), so zusammen:
„Ein Verfahren, das die tatsächliche Projektentwicklung und technische Reife in den Mittelpunkt stellt, kann wesentlich dazu beitragen, Engpässe im Netzanschlussbereich zu überbrücken und Ressourcen effizienter zu verteilen.“
Die Einführung des Reifegradverfahrens könnte weitreichende Folgen für den Ausbau großer Speicherprojekte haben. In Deutschland stieg die Zahl der Netzanschlussanträge für Batteriespeicher in den letzten Jahren sprunghaft an und erreichte zuletzt mehrere hundert Gigawatt an potenzieller Leistung.
Der Vorteil des neuen Systems liegt darin, dass realistische und technisch fortgeschrittene Projekte bevorzugt behandelt werden können – inklusive verbindlicher Zeitpläne für Anschluss und Umsetzung. Gleichzeitig kann ein strukturierter Prozess dazu beitragen, dass Netzkapazitäten nicht durch frühzeitige oder spekulative Anfragen blockiert, sondern effizienter verteilt werden.
Großverbraucher wie Rechenzentren, Industrieanlagen oder große Wärmepumpen stehen ebenfalls im Fokus, da diese erhebliche Anschlusskapazitäten beanspruchen. Ein transparenter Bewertungsprozess kann helfen, Kapazitäten gerechter und zielgerichteter zuzuteilen.
Die rechtliche Grundlage für Netzanschlüsse und ihre Vergabeverfahren ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. Netzbetreiber sind verpflichtet, Netzanschlüsse diskriminierungsfrei, transparent und angemessen zu vergeben. Gleichzeitig gibt es bisher keine spezifischen Vorgaben, wie Kapazitäten verteilt werden sollen, wenn Nachfrage und Angebot auseinanderklaffen.
In diesem Kontext betrachten Experten das Reifegradverfahren als mögliche Standardlösung für Zeiten knapper Netzanschlusskapazitäten. Es könnte langfristig zu einem übergreifenden Standard für Anschlussverfahren werden, wenn es sich in der Praxis bewährt und gegebenenfalls von der Bundesnetzagentur bestätigt wird.
Potenzielle Anpassungen in der Zukunft könnten auch Elemente wie Auktionen, Priorisierungsmechanismen oder regionale Planungsprozesse umfassen, um die Kapazitätsvergabe noch robuster und marktorientierter zu gestalten.
Mit der Einführung des Reifegradverfahrens setzen die Übertragungsnetzbetreiber einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Netzanschlussprozesse für große Batteriespeicher und Großverbraucher in Deutschland. Indem nicht mehr der Zeitpunkt des Antrags, sondern dessen technischer und planerischer Fortschritt entscheidet, soll ein effizienteres, transparenteres und langfristig planbares System entstehen.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut dieses Verfahren in der Praxis funktioniert und ob es dazu beiträgt, aktuelle Engpässe bei Netzkapazitäten zu überwinden und den Ausbau von Speicher‑ und Verbraucherprojekten im Einklang mit dem Netzausbau voranzutreiben.