
Eine vom Forschungsinstitut Aquu im Auftrag des SFV durchgeführte Studie warnt vor Nulleinspeisung bei kleinen Photovoltaikanlagen als Folge der geplanten EEG-Novelle 2027. Die aktuellen Pläne und der Wegfall der Einspeisevergütung könnten die Wirtschaftlichkeit privater Solaranlagen deutlich verschlechtern. Experten befürchten steigende Kosten, längere Amortisationszeiten und einen Rückgang des PV-Ausbaus.
Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sorgt in der Solarbranche für wachsende Kritik. Eine aktuelle Studie des Berliner Forschungsinstituts Aquu im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgesehenen Regelungen für kleine Photovoltaikanlagen die Wirtschaftlichkeit privater Solarprojekte erheblich verschlechtern könnten. Besonders die Option der sogenannten Nulleinspeisung steht dabei im Fokus. Die Studienautoren warnen vor steigenden Kosten, längeren Amortisationszeiten und einem möglichen Rückgang des privaten Solarausbaus.
Nach dem aktuellen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt ab Januar 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass für diese Anlagen der Zugang zur Marktprämie entfällt. Stattdessen sollen Hausbesitzer ihren überschüssigen Solarstrom entweder direkt vermarkten oder sich für die Nulleinspeisung entscheiden. Bei letzterem Modell darf kein Strom mehr ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Die Studie untersucht die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Regelungen anhand typischer privater Photovoltaikanlagen. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Wird die Nulleinspeisung gewählt, könnten rund 69 Prozent des erzeugten Solarstroms nicht genutzt werden und müssten abgeregelt werden. Dadurch sinkt die Effizienz der Anlagen erheblich.
Besonders betroffen wären Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern. Während sich ein typisches System unter den heutigen Rahmenbedingungen nach rund 16 Jahren amortisiert, würde sich dieser Zeitraum laut Studie auf mehr als 25 Jahre verlängern. In einzelnen Szenarien ohne attraktive Vergütungsmodelle könnten die Amortisationszeiten sogar auf über 30 Jahre steigen.
Auch die Stromgestehungskosten würden deutlich ansteigen. Die Wissenschaftler berechneten, dass sich die Kosten für selbst erzeugten Solarstrom von etwa 10 Cent auf rund 31 Cent pro Kilowattstunde erhöhen könnten, wenn ein Einspeiseverbot greift.
Als Alternative zur Nulleinspeisung sieht der Gesetzesentwurf die Direktvermarktung des überschüssigen Solarstroms vor. Doch auch hier ergeben sich für die Studienautoren erhebliche wirtschaftliche Hürden. Das zeigt ein untersuchter Referenzfall mit einer Zehn-Kilowatt-Photovoltaikanlage und einem Zehn-Kilowattstunden-Speicher, bei dem die jährlichen Erlöse aus der Direktvermarktung bei etwa 250 Euro lagen. Gleichzeitig entstehen Kosten von rund 160 Euro für den Direktvermarkter. Zusätzliche Ausgaben für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik schmälern die Wirtschaftlichkeit weiter.
Nach Einschätzung der Autoren reichen die verbleibenden Einnahmen derzeit nicht aus, um die zusätzlichen technischen Anforderungen kostendeckend zu finanzieren. Die Direktvermarktung sei deshalb für kleine Anlagen aktuell keine wirtschaftlich attraktive Alternative zur bisherigen Einspeisevergütung.
Die Ergebnisse der Studie stoßen in der Branche auf große Aufmerksamkeit. Kritiker sehen die Gefahr, dass Hausbesitzer künftig kleinere Anlagen installieren oder ganz auf Investitionen in Photovoltaik verzichten könnten. Dadurch würden vorhandene Dachflächenpotenziale ungenutzt bleiben.
Deutlich äußert sich dazu Dr. Johannes Weniger, Geschäftsführer von Aquu. Er sagt: „Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde.“
Auch der SFV fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Der Verein warnt davor, dass die geplanten Regelungen den Ausbau privater Photovoltaikanlagen erheblich bremsen und damit wichtige Klimaziele gefährden könnten. Darüber hinaus seien negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Wertschöpfung in der Solarbranche möglich.
Vor diesem Hintergrund sprechen sich Aquu und der SFV für den Erhalt einer festen Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen aus. Alternativ sollte nach Ansicht der Organisationen auch kleineren Anlagen der Zugang zu einer Marktprämie ermöglicht werden. Nur so könnten private Haushalte weiterhin verlässlich in Solarenergie investieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Die Verbände verweisen darauf, dass private Dachanlagen eine wichtige Rolle beim Ausbau der Solarenergie in Deutschland spielen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren Ende 2025 bundesweit mehr als fünf Millionen Solaranlagen installiert. Ein Großteil davon entfällt auf kleinere Installationen auf Wohn- und Gewerbedächern. Nach Einschätzung der Studienautoren könnte ein Wegfall wirtschaftlicher Anreize dazu führen, dass Hausbesitzer geplante Investitionen verschieben oder ihre Anlagen kleiner dimensionieren. Dies könnte auch die Erreichung der deutschen Ausbauziele für Photovoltaik bis 2030 erschweren.
Ob die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich in das EEG 2027 übernommen werden, ist derzeit noch offen. Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der politischen Abstimmung. Die Diskussion über die Zukunft der privaten Photovoltaik in Deutschland dürfte daher in den kommenden Monaten weiterhin virulent bleiben. Die tonangebenden Vertreter der Solarbranche hoffen, dass die Bundesregierung die Ergebnisse der aktuellen Studie berücksichtigt und die Rahmenbedingungen für private Solarstrom-Erzeuger entsprechend nachbessert.