
Die Bundesnetzagentur senkt Höchstwert für PV-Dachanlagen und nutzt so ihren regulatorischen Spielraum gezielt, um die Höchstwerte für Ausschreibungen von Photovoltaik-Dachanlagen und Windenergie an Land neu festzulegen. Dabei verzichtet sie auf Anpassungen in anderen Segmenten. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie für die Innovationsausschreibungen bleiben die bisherigen Höchstwerte unverändert bestehen. Die festgelegten Obergrenzen von 10 Cent pro Kilowattstunde gelten einheitlich für sämtliche Ausschreibungsrunden im Jahr 2026 und schaffen damit frühzeitig Planungssicherheit für Projektierer und Investoren.
Der Maximalwert gilt für Anlagen, die in den standardisierten Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden angeboten werden. Projektierer müssen ihre Gebote innerhalb dieser Obergrenze platzieren, wenn sie für eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berücksichtigt werden sollen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur folgt einer längeren Entwicklung, bei der vorherige Höchstwerte wie 10,40 Cent pro Kilowattstunde bereits für das Jahr 2025 galten.
Marktbeobachter sehen in dieser Entscheidung einen Versuch, Förderkosten im Griff zu behalten und gleichzeitig den Zubau von Dach-Photovoltaik in Deutschland weiter anzureizen. Die Dachsegmente gelten als wichtiger Baustein für die dezentrale Energiewende, da sie den Strom dort erzeugen, wo er genutzt wird. Diese Reform betont die wirtschaftliche Ausrichtung der Förderung, ohne jedoch den Marktzugang zu blockieren.
Die Festschreibung eines Maximalpreises wirkt sich direkt auf den Wettbewerb in den Ausschreibungen aus. Projekte mit Gebotswerten, die über der neuen Schwelle liegen, fallen aus dem Verfahren heraus. Damit schafft die Bundesnetzagentur einen klaren Rahmen für die Marktdynamik im kommenden Jahr. Ein niedrigerer Höchstwert kann den Druck auf Anbieter erhöhen, ihre Kostenstrukturen effizienter zu gestalten und Technologien wirtschaftlicher einzusetzen.
Die Entscheidung wurde notwendig, weil die erwarteten Stromgestehungskosten für PV-Dachanlagen gesunken sind. Gleichzeitig dient die Anpassung dazu, die Förderausgaben im EEG-System tragbar zu halten und gleichzeitig den Ausbau der Solartechnologie voranzutreiben. Ausschreibungen haben sich in den letzten Jahren als Standard etabliert, um Marktprämien für erneuerbare Energien effizient zu steuern. Der Höchstwert fungiert dabei als obere Kappungsgrenze für Gebote.
Ein niedrigerer Maximalwert kann jedoch auch dazu führen, dass einige Gebote nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Projektkosten noch nicht auf ein entsprechendes Niveau gesenkt wurden. Das betrifft insbesondere Projekte mit höheren Bau- oder Anschlusskosten. Betreiber und Entwickler müssen daher bei der Kalkulation ihrer Angebote die veränderten Rahmenbedingungen stärker einplanen.
Dazu sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur:
„Die Nachfrage nach Marktprämien für Solardachanlagen ist weiterhin hoch, und die Gebotswerte bewegen sich trotz enger Obergrenzen meist deutlich unter dem Höchstwert. Das zeigt, dass Dach-PV-Projekte auch unter wirtschaftlichen Zwängen wettbewerbsfähig sind und der Markt weiter wächst.“
Für Unternehmen, die Dach-PV-Projekte planen, bringt die neue Grenze für 2026 konkrete Herausforderungen und Chancen zugleich. Einerseits zwingt sie zu präziseren Kosten- und Risikoanalysen, weil die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Geboten klar innerhalb des erlaubten Rahmens liegen muss. Andererseits stärkt ein definierter Maximalwert die Planbarkeit im Markt, weil er einen verlässlichen Orientierungsrahmen schafft.
Einige Analysten sehen vor allem für mittelgroße und kleinere Anbieter Potenzial, ihre Projekte besser zu positionieren. Sie können sich frühzeitig darauf einstellen, effizientere Technologien wählen oder Prozesskosten senken, um innerhalb der 10-Cent-Grenze wettbewerbsfähige Gebote abzugeben. Größere Akteure mit skalierbaren Projektstrukturen könnten ebenfalls profitieren, weil sie Fixkosten auf größere Einheiten verteilen und so Wettbewerbsvorteile realisieren.
Auch Investoren reagieren sensibel auf diese Rahmenbedingungen. Ein klar definierter Höchstwert gibt finanzierenden Institutionen eine bessere Basis für Risikoabschätzungen. Wenn die Aussicht auf stabile Einnahmen bei einem verlässlichen Preisniveau besteht, sinken die Risikoaufschläge in Finanzierungsmodellen. Das kann die Attraktivität von Dach-PV-Projekten im Portfolio erhöhen.
Die Bundesnetzagentur reagiert mit der Absenkung des Höchstwerts auf ein Marktgeschehen, das durch sinkende Anlagenkosten und intensiven Wettbewerb geprägt ist. Die real erzielten Zuschlagswerte in den PV-Dachanlagen-Ausschreibungen lagen in der jüngsten Runde bei rund 9,66 Cent pro Kilowattstunde, also knapp unter der alten Obergrenze.
Diese Entwicklung zeigt, dass Anbieter bereit sind, Gebote nahe an der Preisgrenze einzureichen, um Chancen im Verfahren zu erhöhen. Gleichzeitig signalisiert sie, dass die technologische Effizienz und gesunkene Komponentenpreise in vielen Fällen bereits auf ein Niveau gebracht wurden, bei dem eine Förderung zu 10 Cent pro Kilowattstunde wirtschaftlich tragfähig ist.
Projektentwickler und Branchenverbände haben in der Vergangenheit betont, dass ein transparentes, marktnahes Design von Ausschreibungen für eine stabile Investitionsbasis unerlässlich ist. Die Festlegung des Höchstwerts gehört zu den Instrumenten, die diese Rahmenbedingungen schaffen und gleichzeitig Kosten für Verbraucher und Fördermechanismen begrenzen.
Branchenexperten weisen darauf hin, dass Ausschreibungen mit klaren Preisobergrenzen den Wettbewerb intensivieren und gleichzeitig Innovationen anregen. Ein Branchenvertreter erklärte gegenüber Fachmedien, dass die Anpassung auch die Signalwirkung für langfristige Kostensenkungen im PV-Segment verstärke.
Außerdem beeinflusst der neue Höchstwert die Akteurslandschaft: Kleine und mittlere Anbieter müssen ihre Angebotsstrategien überdenken, um im kommenden Jahr erfolgreich am Markt zu bleiben. Gleichzeitig stärkt die klare Preisstruktur die Position von Projektierern, die kosteneffiziente Konzepte verfolgen oder langfristige Lieferketten stabilisieren können.
Mit Blick auf die kommenden Ausschreibungsrunden wird erwartet, dass der 10-Cent-Höchstwert ein zentraler Referenzpunkt für Gebote bleibt und den Markt prägt. Anbieter werden ihre Projekte zunehmend auf Kosten- und Leistungsanalysen ausrichten, um innerhalb des zulässigen Rahmens wettbewerbsfähig zu bleiben.
Auf Ebene der Energiepolitik kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur als Teil eines größeren Trends verstanden werden, erneuerbare Energien marktwirtschaftlich zu steuern und gleichzeitig Förderkosten im EEG-System zu begrenzen. Dieser Balanceakt bleibt ein zentrales Element der deutschen Energiewende, bei der sowohl Ausbauziele als auch wirtschaftliche Tragfähigkeit eine Rolle spielen.