
The amendment to the Energy Industry Act (EnWG) is about to be adopted – but the German Renewable Energy Federation (BEE) sees an urgent need for action, especially regarding grid connection procedures and the planned energy sharing.
Im Zuge der geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Die Verbände sehen sowohl bei den Verfahren rund um den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen als auch bei den Regelungen für das geplante Energy Sharing erheblichen Verbesserungsbedarf.
Besonders im Fokus steht die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussverfahren. Immer wieder beklagen Projektentwickler, dass Netzbetreiber unterschiedliche technische Anforderungen stellen und notwendige Informationen wie verfügbare Kapazitäten nicht transparent veröffentlichen.
„Die Netzanschlussverfahren müssen beschleunigt werden. Ein zentraler Hebel dafür ist die Standardisierung bei Anforderungen für Ausstattung und Hardware bei den Netzbetreibern“, sagt Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des BEE.
Der BEE fordert deshalb einheitliche Vorgaben zur technischen Ausgestaltung von Netzanschlüssen, digitalisierte Kommunikationsschnittstellen zwischen Betreibern und Netzunternehmen sowie eine bundesweite Plattform für verfügbare Netzkapazitäten. Damit könnten Genehmigungsverfahren nicht nur schneller, sondern auch planbarer und kosteneffizienter umgesetzt werden.
Die Umsetzung dieser Forderungen könnte zu einer spürbaren Entlastung führen und damit als wirksamer Beschleuniger im Verfahren bis zum Netzanschluss fungieren. Denn gerade an diesem neuralgischen Punkt beklagen die meisten Akteure die aktuelle Praxis und sehen dort einen großen Verbesserungsbedarf.
Das zweite zentrale Thema ist das sogenannte Energy Sharing, das im neuen §42c EnWG erstmals gesetzlich verankert werden soll. Die Idee: Bürger, Wohnungsbaugesellschaften und Energiegenossenschaften sollen gemeinsam Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen und verbrauchen können. Der Gesetzentwurf sieht jedoch enge räumliche Begrenzungen und bürokratische Hürden vor, die den Effekt abschwächen könnten.
Dazu betont der BEE die Chancen des Energy Sharing als Instrument zur Stärkung von Teilhabe und gesellschaftlicher Akzeptanz der Energiewende. Insbesondere in ländlichen Regionen und Mehrfamilienhäusern sieht der Verband erhebliches Potenzial – vorausgesetzt, die Definition gemeinsamer Verbrauchsorte wird flexibler gestaltet.
Im Gegensatz dazu äußert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deutliche Bedenken: Statt Innovationen zu ermöglichen, befürchtet der Verband eine Zunahme an Bürokratie, höhere Abwicklungskosten und komplexere Verfahren. Beide Positionen machen deutlich, wovon der Erfolg neuer Beteiligungsmodelle wie Energy Sharing abhängt. Maßgeblich wird sein, ob der Gesetzgeber einen rechtssicheren und zugleich praxistauglichen Rahmen schafft, der Spielräume eröffnet, ohne dass der Aufwand für alle Beteiligten ausufert.
Neben den technischen und regulatorischen Aspekten verweist der BEE auch auf wirtschaftliche Potenziale. Grundtemor dabei ist, dass schnellere Netzanschlüsse und neue Beteiligungsmodelle nicht nur zum Zubau beitragen, sondern auch Innovationen anregen und Investitionssicherheit schaffen können.
Dafür brauche es jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern. Unverzichtbar sei außerdem ein klarer gesetzlicher Rahmen mit verbindlichen Fristen, standardisierten Verfahren und rechtlicher Sicherheit für alle Beteiligten.
Gerade im Zusammenhang mit dem geplanten Energy Sharing und der besseren Netzintegration dezentraler Anlagen wird deutlich, wie entscheidend klare gesetzliche Vorgaben sind. Ohne verlässliche Regeln zu Datenzugängen, Abrechnungsmodellen und Zuständigkeiten droht das Innovationspotenzial dieser neuen Beteiligungsformen ungenutzt zu bleiben.
Der BEE fordert daher, dass die EnWG-Novelle nicht nur bestehende Hürden abbaut, sondern auch die Grundlage für faire Marktteilnahme schafft – insbesondere für Bürgerenergieprojekte, Genossenschaften und kleine Versorger. Nur so kann die Energiewende nicht nur technologisch, sondern auch gesellschaftlich getragen werden.
Die EnWG-Novelle bietet in ihrer aktuellen Form wichtige Impulse, bleibt aber in entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen der Branche zurück. Ohne gezielte Nachbesserungen könnte sie zentrale Energiewendeziele wie den beschleunigten Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Speichern konterkarieren. Die Politik ist nun gefordert, in der finalen Fassung des Gesetzes klare und praxistaugliche Vorgaben zu schaffen, damit der Umbau des Energiesystems nicht am Anschluss scheitert.