
Das Fernstraßenbundesamt hat im November 2025 erstmals neue Standards für Blendgutachten veröffentlicht. Sie legen bundesweit fest, wie die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken zu bewerten ist, um Verkehrsrisiken zu vermeiden und Genehmigungen zu vereinheitlichen.
Das Fernstraßenbundesamt (FBA) hat Anfang November 2025 erstmals verbindliche Eckpunkte für sogenannte Blendgutachten veröffentlicht. Diese neuen Standards regeln, wie die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken künftig zu bewerten ist. Ziel der Vorgaben ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig bundesweit einheitliche Maßstäbe für Planung und Genehmigung von Solarprojekten zu schaffen. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen künftig nachweisen, dass Reflexionen von Solarmodulen keine Gefahr für den Straßen- oder Schienenverkehr darstellen.
Bislang fehlten in Deutschland verbindliche wissenschaftliche Standards für Blendgutachten. In der Praxis führte dies dazu, dass Gutachten je nach Auftraggeber oder Gutachter unterschiedlich ausfielen. Blendgutachten spielen insbesondere dort eine wichtige Rolle, wo Photovoltaikanlagen in Sichtweite von Verkehrswegen errichtet werden. Durch reflektiertes Sonnenlicht können Blendwirkungen entstehen, die die Wahrnehmung von Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen und im Extremfall zu gefährlichen Situationen führen.
Ein Blendgutachten untersucht nicht nur, ob Reflexionen grundsätzlich möglich sind, sondern auch, wie stark sie ausfallen und zu welchen Tages- oder Jahreszeiten sie auftreten. Dabei werden unter anderem der Standort der Anlage, der Neigungswinkel der Module, deren Ausrichtung sowie der Sonnenstand im Jahresverlauf berücksichtigt.
Das Fernstraßenbundesamt fordert künftig nachvollziehbare Simulationen über einen vollständigen Jahreszeitraum hinweg, um objektive und vergleichbare Ergebnisse zu gewährleisten. Zukünftig müssen Gutachten klar darlegen, aus welchen Annahmen und Eingangsdaten sich die Ergebnisse ableiten. Das betrifft sowohl die verwendeten Rechenmodelle als auch die zugrunde gelegten Wetter- und Einstrahlungsdaten. Auch potenzielle Veränderungen durch spätere Umbauten oder Erweiterungen der Anlage sind zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Gutachten fachlich überprüfbar zu machen und eine belastbare Grundlage für Genehmigungsentscheidungen zu schaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Standards liegt auf der Qualitätssicherung. In der Vergangenheit gab es keine einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation von Gutachtern. Die neuen Eckpunkte schaffen nun die Grundlage für klar definierte Anforderungen und erleichtern eine mögliche Akkreditierung. Der Prüfdienstleister TÜV Rheinland erklärte dazu:
„Weil TÜV Rheinland alle Gutachteranforderungen des Fernstraßenbundesamtes erfüllt, ist eine beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich.“
Die neuen Vorgaben kommen zu einem Zeitpunkt, an dem der Ausbau der Solarenergie in Deutschland deutlich an Fahrt aufnimmt. Verkehrswege wie Autobahnen und Bahntrassen gelten als besonders geeignete Standorte für Photovoltaikanlagen, da sie bereits infrastrukturell vorbelastet sind. Mit den verbindlichen Standards für Blendgutachten will das Fernstraßenbundesamt sicherstellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht zulasten der Verkehrssicherheit geht.
Gleichzeitig schaffen die neuen Eckpunkte mehr Planungssicherheit für Projektierer und Genehmigungsbehörden. Einheitliche Bewertungsmaßstäbe reduzieren Interpretationsspielräume und beschleunigen Verfahren, die bislang häufig durch unterschiedliche Anforderungen verzögert wurden. Damit wird es einfacher, Solaranlagen entlang bestehender Verkehrsachsen rechtssicher zu realisieren und ihr Potenzial für die Energiewende gezielt zu nutzen.
Mit den neuen Standards setzt das Fernstraßenbundesamt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit, Transparenz und Einheitlichkeit. Projektentwickler, Behörden und Gutachter erhalten klare Leitplanken für Planung und Genehmigung. Zugleich wird das Vertrauen gestärkt, dass Photovoltaikanlagen entlang von Fernstraßen sicher in bestehende Verkehrsinfrastruktur integriert werden können.
Darüber hinaus tragen die neuen Vorgaben dazu bei, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Klare Anforderungen an Inhalt, Methodik und Qualität von Blendgutachten reduzieren Interpretationsspielräume und schaffen verlässliche Entscheidungsgrundlagen für alle Beteiligten. Damit stärkt das Fernstraßenbundesamt nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern unterstützt auch einen planbaren und rechtssicheren Ausbau der Photovoltaik entlang zentraler Verkehrsachsen.