
Die verpflichtende Direktvermarktung von Solarstrom führt laut Fraunhofer ISE dazu, dass Photovoltaik-Dachanlagen häufig kleiner dimensioniert werden als technisch möglich. Regulatorische Schwellenwerte und zusätzlicher Aufwand beeinflussen Investitionsentscheidungen spürbar.
Die verpflichtende Direktvermarktung von Solarstrom spielt im deutschen Photovoltaik-Markt eine immer größere Rolle und beeinflusst zunehmend die Planung neuer Dachanlagen. Eine aktuelle Analyse des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zeigt, dass regulatorische Vorgaben dazu führen, dass Photovoltaik-Dachanlagen häufig kleiner ausgelegt werden, als es technisch möglich wäre.
Damit wirkt sich die verpflichtende Direktvermarktung nicht nur auf die Vermarktung des erzeugten Stroms aus, sondern bereits auf die grundlegende Dimensionierung von Anlagen. Projektentwickler und Betreiber orientieren sich verstärkt an Schwellenwerten, um den zusätzlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand zu vermeiden.
Zentrale Ursache dieser Entwicklung sind feste Leistungsgrenzen im EEG, ab denen Betreiber ihren Solarstrom verpflichtend direkt vermarkten müssen. Besonders bei Dachanlagen führen diese Schwellen dazu, dass Projekte bewusst unterhalb der Grenze geplant werden.
Nach Einschätzung des Fraunhofer ISE bleibt dadurch ein Teil des technisch verfügbaren Solarpotenzials ungenutzt. Selbst bei ausreichender Netzkapazität entscheiden sich viele Betreiber gegen größere Anlagen, um zusätzliche Anforderungen zu vermeiden.
Ein zusätzlicher Effekt ist die Planungsunsicherheit für Investoren und Betreiber. Da sich regulatorische Vorgaben und Marktbedingungen ändern können, wird das Risiko höher eingeschätzt, größere Anlagen langfristig wirtschaftlich zu betreiben. In der Folge fällt die Entscheidung häufiger zugunsten kleinerer, leichter kalkulierbarer Projekte aus, selbst wenn das Dachpotenzial deutlich mehr Leistung zulassen würde.
Die zunehmende Bedeutung der verpflichtenden Direktvermarktung wirkt sich unmittelbar auf den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland aus. Besonders Dachanlagen gelten als effizienter Baustein der Energiewende, da sie vorhandene Gebäudeflächen nutzen und keine zusätzlichen Flächen beanspruchen. Wenn diese Potenziale jedoch aus regulatorischen Gründen nicht vollständig ausgeschöpft werden, bleibt ein Teil der möglichen Solarstromerzeugung ungenutzt.
Statt Anlagen konsequent an der verfügbaren Dachfläche auszurichten, orientieren sich viele Projektentwickler an regulatorischen Schwellenwerten. Dies führt dazu, dass der Zubau von Photovoltaik langsamer voranschreitet, als es technisch möglich wäre. Gerade im urbanen Raum, wo Dachflächen eine zentrale Rolle spielen, kann dieser Effekt den Ausbau erneuerbarer Energien spürbar bremsen.
Langfristig hat diese Entwicklung auch volkswirtschaftliche Folgen. Geringere installierte Photovoltaik-Leistung bedeutet weniger lokal erzeugten Solarstrom, niedrigere CO₂-Einsparungen und eine stärkere Abhängigkeit von anderen Erzeugungsformen. Damit steht die verpflichtende Direktvermarktung nicht nur im Kontext der Marktintegration, sondern auch im Spannungsfeld zwischen Regulierung und Ausbauzielen der Energiewende.
In der Fachwelt wird die verpflichtende Direktvermarktung grundsätzlich als sinnvolles Instrument betrachtet, um erneuerbare Energien stärker in den Strommarkt zu integrieren. Gleichzeitig wächst jedoch die Kritik an ihrer konkreten Ausgestaltung. Insbesondere feste Schwellenwerte stehen im Fokus, da sie Investitionsentscheidungen beeinflussen und den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen indirekt begrenzen können.
„Wenn regulatorische Schwellenwerte dazu führen, dass Anlagen bewusst kleiner geplant werden, geht wertvolles Ausbaupotenzial verloren“, sagt Prof. Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Die Einschätzung macht deutlich, dass Marktintegration und Ausbauziele sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen. Aus Sicht vieler Expertinnen und Experten besteht die Gefahr, dass gut gemeinte Regelungen unbeabsichtigte Nebenwirkungen entfalten. Ohne Anpassungen könnten gerade Dachanlagen, die als zentraler Hebel für die Energiewende gelten, hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben.
Für viele Betreiber ist die Direktvermarktung mit zusätzlichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Dazu zählen Vermarktungsverträge, Prognosedienstleistungen, Messkonzepte und technische Anforderungen wie die Fernsteuerbarkeit der Anlagen.
Gerade bei kleineren Dachanlagen wirken diese zusätzlichen Kosten überproportional und verschlechtern die Wirtschaftlichkeit der Projekte spürbar. Fixe Aufwendungen für Vermarktung, Messkonzepte und technische Anforderungen lassen sich nur begrenzt skalieren und schlagen bei geringeren Anlagengrößen stärker zu Buche. In vielen Fällen führt dies dazu, dass Betreiber Investitionen zurückhaltender bewerten oder sich bewusst für kleinere Anlagen entscheiden, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Die Ergebnisse der Fraunhofer-Studie liefern wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diskutiert werden unter anderem höhere Schwellenwerte oder vereinfachte Direktvermarktungsmodelle für Dachanlagen.
Klar ist, dass die verpflichtende Direktvermarktung auch künftig eine Rolle spielen wird. Entscheidend ist jedoch, dass sie den Ausbau der Photovoltaik unterstützt und nicht unbeabsichtigt bremst.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Vereinfachung administrativer Abläufe. Fachleute plädieren dafür, Direktvermarktung für kleinere und mittlere Dachanlagen praktikabler zu gestalten, etwa durch standardisierte Modelle, geringere technische Anforderungen oder gebündelte Vermarktungslösungen. Solche Anpassungen könnten dazu beitragen, Planungssicherheit zu erhöhen und Investitionshemmnisse abzubauen, ohne das Ziel der Marktintegration aus den Augen zu verlieren.