Ihre optimale, maßgeschneiderte PV Versicherung

Unser Versicherungsschutz beinhaltet folgende Bereiche

  • Sachversicherung: Versicherung gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss und Überspannung
  • Ertragsausfallversicherung: Haben Sie einen Ertragsausfall (aus versicherten Sachschäden)? Der Versicherer erstattet die entgangene Einspeisevergütung!
  • Haftpflichtversicherung (optional): Sichern Sie Schäden ab, die durch die PV-Anlage am Gebäude entstehen!
  • Montageversicherung (optional): Ihre Anlage wird erst gebaut? Sichern Sie die Montage Ihrer Anlage ab!

Warum sollte ich meine Versicherung wechseln?

  • Unsere Versicherungsbedingungen sind optimal auf PV-Anlagen ausgerichtet und ausgehandelt und somit zumeist besser passend als gewöhnliche Versicherungsangebote
  • Unser Versicherungsangebot basiert auf dem aktuellen Wiederbeschaffungswert Ihrer PV-Anlage - bei dramatisch gesunkenen Modulpreisen lohnt sich ein Abschluss jetzt erst recht
  • Die meisten PV-Versicherungen basieren auf dem Neuwert von PV-Anlagen - daher sparen Sie beim Wechsel bares Geld bei zumindest gleichvertigem Schutz
  • Da der Wechsel für Sie kostenlos ist, steigern Sie automatisch die Rentabilität ihrer PV-Anlage

Versicherungsrechner

Wissen Sie eigentlich, was die aktuelle Prämie Ihrer Versicherung sein sollte?

kWp

Versicherungsprämie ab

Welche Vorteile habe ich beim Abschluss über Milk the Sun

  • Unschlagbare Vorteilskonditionen!
  • Wir übernehmen die komplette Antragstellung
  • Zusammen mit unserem Partner kümmern wir uns um den Wechsel von Ihrer bisherigen Versicherung
  • Egal ob Dachanlage oder Freifläche - wir versichern Ihre PV-Anlage zu optimalen Vertragsbedingungen

Wir haben Sie überzeugt:

  • Fordern Sie gleich hier Ihr maßgeschneidertes Angebot an:

Was Kunden über uns sagen

FAQ

"Über die Allgefahrenversicherung ist Ihre PV-Anlage gegen beinahe alle Gefahren versichert. Insbesondere gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss und Überspannung. Ausgeschlossen gelten lediglich: Verschleiß, Vorsatz des Anlagenbetreibers, Krieg, Terror, Kernenergie, Defekte, für die die Herstellergarantie eintritt und Schäden durch Erdbeben in folgenden Postleitzahlengebieten: 52062, 52066-52072, 52078-52146, 52222-52382, 52388-52393, 52399-52441, 52457-52499, 52531, 71093, 71111 , 71155, 72070-72149, 72336, 72379-72393, 72406-72475, 72479-72501, 72510-72513, 72517-72519, 72531, 72555, 72585, 72654, 72657, 72667, 72760-72810, 72818-72829, 79400, 79415, 79539-79639, 79689, 88515"
Ihre Anlage ist zum aktuellen Neuwert versichert. Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten oder bei Totalschaden die Installation einer gleichwertigen Photovoltaikanlage. Sollte Ihre Versicherungssumme wegen Preissteigerungen nicht ausreichen, besteht eine Vorsorgeversicherung von 10% (max. 250.000 €). Über die Wiederherstellungskosten hinaus erstattet der Versicherer Ihnen zusätzliche Aufwendungen für Aufräumung/Entsorgung, Gerüstkosten, Schadensuchkosten, Bewegungs-/Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Maurer- und Stemmarbeiten bis zu jeweils 15.000 €.
Wenn Ihre Anlage infolge eines versicherten Sachschadens keinen Strom in das Netz des Energieversorgers einspeisen kann, erstattet der Versicherer die entgangene Einspeisevergütung bis zur Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung. Die Tageshöchstentschädigung beträgt 1,- € je kWp Anlagenleistung und Tag in der Zeit von Oktober bis März und 2,- € je kWp und Tag in der Zeit von April bis September. Die Entschädigung wird bis zu 6 Monate lang erstattet. Verzögert sich die Instandsetzung der Anlage, weil das Gebäude noch nicht wiederhergestellt wurde, verlängert sich dieser Zeitraum auf 12 Monate. (Gilt nur für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel).
Nein! - Allerdings kann es sinnvoll sein eine Anlage mit einem Überspannungsschutz zu ergänzen. Für den Gebäudeblitzschutz gilt: Besteht bereits ein Blitzschutzkonzept, so muss nach Anlageninstallation die Funktionstüchtigkeit des Konzepts überprüft und ggf. wiederhergestellt sowie die Anlage in das Konzept eingebunden werden. Grundsätzlich sind die behördlichen Vorgaben und Normen sowie die Voraussetzungen der Präambel einzuhalten.
Die Einspeisung von Strom gilt als gewerbliche Tätigkeit, die über eine Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht i.d.R. nicht abgesichert ist. Es entsteht eine Deckungslücke! Haben Sie bereits eine Betriebshaftpflicht (z.B. als Landwirt)? Auch für diesen Fall muss das Risiko „Betrieb einer netzgekoppelten PV-Anlage“ explizit aufgeführt sein. Falls Sie Ihre Anlage auf einem fremden Dach betreiben fordert in den meisten Fällen ohnehin der Gebäudeeigentümer eine solche Haftpflichtdeckung, damit ein evtl. Schaden der durch die PV-Anlage am Gebäude entsteht abgesichert ist. Über den Rahmenvertrag können Sie auch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 6 Mio. € abschließen.
Versicherungsnehmer ist die Fa. Mesterheide GmbH Insurance Brokers & Riskmanagers. Versichert sind die Anlagen der angemeldeten Anlagenbetreiber. Im Schadenfall wird die Leistung ausschließlich an den Anlagenbetreiber ausgezahlt (oder falls vom Betreiber gewünscht, an die finanzierende Bank).
  • In der Sachversicherung mit dem unter „Versicherungsdauer“ genannten Zeitpunkt.
  • In der Montageversicherung mit dem Eintreffen der ersten Komponenten auf der Baustelle.
  • In der Haftpflichtversicherung mit der Einrichtung der Baustelle

Frühester Versicherungsbeginn in allen drei Sparten ist jedoch der nachweisliche Zugang der unterschriebenen Seiten 1 und 2 dieses Dokuments bei der Mesterheide GmbH Insurance Brokers & Riskmanagers.
  • In der Sachversicherung und Haftpflichtversicherung verlängert sich der Versicherungsschutz über den unter „Versicherungsdauer“ genannten Ablauf hin von Jahr zu Jahr, solange der Anlagenbetreiber gegenüber Mesterheide GmbH Insurance Brokers & Riskmanagers nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf kündigt.
  • In der Montageversicherung endet der Versicherungsschutz mit der Inbetriebnahme der Anlage, spätestens aber mit dem Ablauf von 6 Monaten nach dem Versicherungsbeginn.

Der Versicherungsschutz in allen drei Sparten besteht nur, solange der Rahmenvertrag besteht. Sollte der Rahmenvertrag beendet werden, so informiert der Versicherer den Anlagenbetreiber schriftlich mindestens einen Monat vor Ablauf.
Wir empfehlen, Ihren Gebäudeversicherer über die Installation der Photovoltaikanlage zu informieren, denn als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Versicherer jede sogenannte Gefahrerhöhung anzeigen. Wenn Sie die Anzeige unterlassen, hat der Versicherer im Schadenfall die Möglichkeit die Leistung zu verweigern. Aus diesem Grund sollten Sie den Einschreibebeleg gut aufbewahren.
Voraussetzung für eine etwaige Entschädigungspflicht ist die unverzügliche Anzeige von Schäden an die Mesterheide GmbH Insurance Insurance Brokers & Riskmanagers, Am Ringofen 2, 36304 Alsfeld. Schäden bis zu einer Höhe von 5.000 € dürfen sofort repariert werden. Beschädigte Teile sind aufzuheben und aussagekräftige Bilder anzufertigen. Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder Abhandenkommen sind darüber hinaus der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Nein! - Wir kümmern uns um die reibungslose Kündigung bestehender Versicherungsverträge und sichern Ihnen somit einen lückenlosen Versicherungsschutz zu.