
Automatischer Wechsel, keine Einmalkosten und mindestens gleichbleibender erwarteter Nettoerlös: Nur unter diesen Bedingungen nennt Clever-PV am 29. Oktober 2026 eine Wechseloffenheit von 59,7 Prozent. Die nicht repräsentative Community-Umfrage vom September 2026 zeigt Anforderungen an ein Angebot. Sie belegt weder eine gewerbliche Wechselquote noch zusätzliche Projekterlöse für Betreiber und Investoren.
Die Wechseloffenheit setzt in der Befragung ein klar umrissenes Angebot voraus. Clever-PV nennt in seiner Mitteilung vom 29. Oktober 2026 einen automatischen Ablauf ohne einmalige Kosten und einen erwarteten Nettoerlös, der mindestens gleich bleibt. Unter diesen Voraussetzungen zeigen sich laut Unternehmen 59,7 Prozent offen für einen Wechsel.
Das Ergebnis beschreibt eine erklärte Bereitschaft unter Bedingungen, keine bereits vollzogenen Vertragswechsel. Insbesondere der erwartete Nettoerlös ist Teil der Fragekonstellation. Die Antwort belegt deshalb weder, dass entsprechende Angebote tatsächlich verfügbar sind, noch, dass die Befragten nach einem Wechsel höhere Einnahmen erzielen würden.
Zusätzlich nennen laut Clever-PV 42,5 Prozent niedrige Gebühren und laufende Kosten als Erwartung. Für die Bewertung eines Vermarktungsangebots ist damit die Kostenfrage ausdrücklich Teil des Ergebnisses. Eine konkrete Gebührenhöhe veröffentlicht die hier zugrunde liegende Angabe allerdings nicht.
Die Befragung bildet die eigene Community von Clever-PV ab und ist nicht repräsentativ. Das Unternehmen befragte vom 6. bis 28. September 2026 per Newsletter und App 2.076 PV-Betreiber in Deutschland. Nach seiner Methodik wurde die Auswertung nicht gewichtet.
Wie speziell diese Gruppe zusammengesetzt ist, zeigen die Ausstattungsangaben. Laut Clever-PV verfügen 92 Prozent der Befragten über einen Speicher, 80 Prozent über ein E-Auto oder eine Wallbox. Die Antworten stammen damit überwiegend von Menschen, bei denen neben der PV-Anlage weitere energietechnische Geräte vorhanden sind.
Eine gesonderte Auswertung gewerblicher Betreiber und ihrer Anlagengrößen liegt nicht vor. Offen bleibt deshalb, welche Antworten sich auf gewerbliche Anlagen beziehen und ob deren Anforderungen anders ausfallen. Die 59,7 Prozent lassen sich nicht als Wechselbereitschaft gewerblicher PV-Betreiber oder als Nachfragekennzahl für entsprechende Investments verwenden.
Ein zusätzlicher jährlicher Nettoerlös von mehr als 100 Euro ist für einen Teil der Befragten ein möglicher Wechselanreiz. Clever-PV nennt dafür 42,1 Prozent innerhalb der nicht eindeutig wechselbereiten Teilgruppe. Dieser Wert hat somit eine andere Bezugsgruppe als die allgemeine Erwartung niedriger Gebühren.
Davon zu unterscheiden ist die Berechnung des Fraunhofer ISE für private Dachanlagen bis 30 kWp. Die Studie vom Februar 2026 ermittelt bei gleicher Eigenverbrauchsquote modellhaft notwendige Mehrerlöse von etwa 2 bis 3 ct/kWh, um Vermarkterkosten auszugleichen. Das ist eine berechnete Ausgleichsschwelle unter Modellannahmen, keine gemessene Erlössteigerung.
Die beiden Angaben beantworten verschiedene Fragen: Die Befragung erfasst einen gewünschten Anreiz, die Studie untersucht einen Kostenausgleich. Weder daraus noch aus ihrer Kombination folgt eine individuelle Rendite. Für ein gewerbliches Projekt fehlt zudem der Nachweis, dass der private Modellfall dessen Vermarktungsmengen und Kosten abbildet.
Fraunhofer beschreibt bei sehr kleinen Vermarktungsmengen erheblichen Aufwand und nennt vereinfachte Prozesse sowie standardisierte Marktkommunikation als Handlungsfelder. Die Studie stützt sich unter anderem auf 17 Experteninterviews. Damit richtet sich der Blick auch auf die Abwicklung, ohne bereits einen bestimmten Kostenvorteil für jedes Projekt zu belegen.
Automatische Einspeisereduktion findet in der Befragung Zustimmung, doch auch eigene Steuerungsgrenzen spielen eine Rolle. Clever-PV nennt 64,2 Prozent Zustimmung zu einer automatischen Reduktion bei negativen Börsenpreisen. Daneben veröffentlicht das Unternehmen 40,3 Prozent mit dem Wunsch nach eigenen Grenzen.
Wie genau die Bezugsbasis der 40,3 Prozent abgegrenzt ist, bleibt ohne den vollständigen Bericht offen. Beide Werte dürfen deshalb nicht ohne Weiteres als sich ergänzende oder ausschließende Gruppen gelesen werden. Ebenso wenig beschreibt die Zustimmung einen bereits vereinbarten Umfang von Steuerungsrechten in konkreten Verträgen.
Für die Geräteintegration nennt Clever-PV weitere Erwartungen: 50 Prozent wünschen die Einbindung vorhandener Wechselrichter und Speicher. Ein Angebot aus Stromtarif, Direktvermarktung und Gerätesteuerung bevorzugen laut Unternehmen 67,3 Prozent. Ob ein solches Angebot die vorhandene Technik eines bestimmten Betreibers unterstützt, beantwortet diese Präferenz nicht.
Bei der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Mess- und Steuerungstechnik überwiegt laut Clever-PV mangelnde Zuversicht. Für die Befragung vom September 2026 nennt das Unternehmen dafür 61,3 Prozent. Unter den Personen mit Smart Meter liegt der veröffentlichte Wert bei 53,8 Prozent.
Diese Antworten erfassen Erwartungen der Teilnehmenden und keine Installationszahlen oder bestätigten Lieferfristen. Auch die Teilgruppe mit Smart Meter liefert damit keine Aussage darüber, wie viele Anlagen technisch vollständig für ein bestimmtes Vermarktungsmodell vorbereitet sind. Ein konkreter Umrüstungstermin lässt sich aus den Prozentwerten nicht ableiten.
Der Smart-Meter-Rollout gehört zugleich zu den Handlungsfeldern der Fraunhofer-Studie. Zusammen mit dem Wunsch nach Geräteintegration entsteht daraus eine konkrete Frage an ein Angebot: Welche vorhandenen Komponenten lassen sich einbinden und welche zusätzlichen Schritte sind vorgesehen? Eine allgemeine Zustimmung zu Automatisierung ersetzt diese technische Zuordnung nicht.
Der politische Übergang zur Direktvermarktung ist in den vorliegenden Angaben ein Reformvorhaben. Die Bundesregierung beschloss am 29. Juli 2026 zwei Gesetzentwürfe und beschrieb den schrittweisen Übergang von fester Einspeisevergütung zur Direktvermarktung mit Mess- und Steuerungstechnik als Ziel. Ein Kabinettsbeschluss über Entwürfe ist noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren.
Im Bundestag beschrieb Katherina Reiche am 24. September einen gestaffelten Übergang, eine dreijährige Übergangszahlung und einen Direktvermarktungsbonus. Laut Verfahrensbericht wurde die EEG-Novelle 2027 an diesem Tag erstmals beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Eine öffentliche Anhörung fand am 5. Oktober statt; ein verbindlicher Novembertermin ist nicht belegt.
Die Förderübersicht der Bundesnetzagentur nennt die Einspeisevergütung bis 100 kW als Fördermöglichkeit und erläutert die gleitende Marktprämie anhand des anzulegenden Wertes. Eine konkrete Anspruchsprüfung folgt daraus nicht. Die aktuelle Gesetzesfassung zu Messung, Fernsteuerbarkeit und Übergängen sowie ihre Anwendung auf einzelne Anlagen bleiben offene, fachlich prüfungsbedürftige Rechtsfragen.
Für gewerbliche Betreiber bleibt damit die Trennung zwischen Angebot, Technik und möglicher Regeländerung entscheidend. Aus den genannten Verfahrensschritten ergibt sich noch kein individueller Wechseltermin. Welche Anlagengrößen die Befragung erfasst und welche Anforderungen künftig für ein bestimmtes Projekt gelten, sind zwei weiterhin getrennt zu klärende Fragen.