
Wie die endgültige EEG-Novelle und das Netzpaket aussehen werden, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Fest steht bereits jetzt: Die politischen Weichenstellungen der kommenden Wochen werden maßgeblich beeinflussen, ob Investitionen in Photovoltaik, Windenergie und Batteriespeicher weiter zunehmen oder neue Hürden den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland verlangsamen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert grundlegende Änderungen an der geplanten EEG-Novelle 2027 und am Netzpaket. Nach Auffassung des Verbands fehlen in den Entwürfen verlässliche Bedingungen für Investitionen in Photovoltaik, Windenergie, Speicher und weitere erneuerbare Technologien.
Die vorgesehenen Maßnahmen könnten sich gegenseitig verstärken und dadurch Projekte verteuern, verzögern oder vollständig verhindern. Betroffen wären Unternehmen, Kommunen sowie private Betreiber. Der BEE sieht deshalb nicht nur einzelne technische Probleme, sondern eine mögliche Investitionsbremse für die Energiewende in Deutschland.
Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Streichung der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt. Für viele Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe bildet diese Vergütung bislang eine wichtige Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Gleichzeitig soll die verpflichtende Direktvermarktung auf Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung ausgeweitet werden.
Der BEE hält dieses Modell wegen technischer und prozessualer Hürden für kaum umsetzbar. Auch eine Übergangsfrist von 36 Monaten ändere daran wenig, da Aufwand und Kosten für kleine Betreiber sowie Direktvermarkter zu hoch bleiben könnten.
Die geplante Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde und ein auf vier Jahre begrenzter Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent sollen den Systemwechsel abfedern. Aus Sicht des BEE kompensieren diese Beträge den Wegfall der langfristigen Einspeisevergütung jedoch nicht ausreichend. Vor allem bei kleinen Dachanlagen könnte die Rendite deutlich sinken. Der Verband befürchtet daher einen spürbaren Rückgang der Nachfrage.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser warnt: „Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, darf privaten und mittelständischen Investoren nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen.“
Nachbesserungsbedarf sieht der Verband auch bei den geplanten zweiseitigen Differenzverträgen, den sogenannten Contracts for Difference. Der Abschöpfungsmechanismus soll bereits einsetzen, wenn der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert geringfügig übersteigt. Der BEE fordert deshalb einen Marktwertkorridor und einen Toleranzpuffer.
Zudem müsse es möglich bleiben, zwischen EEG-Förderung und langfristigen Stromlieferverträgen, sogenannten Power Purchase Agreements, zu wechseln. Ohne diese Flexibilität könnten industrielle Abnehmer schlechter an günstigen grünen Strom gelangen, während Investoren wichtige Vermarktungsoptionen verlieren.
Beim Netzpaket kritisiert der BEE mehrere Belastungen, die gleichzeitig wirken sollen. Dazu gehören eine entschädigungsfreie Abregelung von 10 bis 20 Prozent bei neuen Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten, zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten bei Netzengpässen, pauschale Wirkleistungsbegrenzungen auf 70 Prozent bei Photovoltaik-Anlagen und mögliche Baukostenzuschüsse.
Nach Einschätzung des Verbands kann diese Kombination dazu führen, dass Banken und Investoren Projekte nicht mehr finanzieren. Problematisch sei außerdem, dass den Belastungen keine ausreichend verbindlichen Fristen für den Ausbau der Stromnetze gegenüberstehen.
Als Alternative fordert der BEE effizientere Regeln für den Netzanschluss. Die entschädigungsfreie Abregelung sollte gestrichen und eine Wirkleistungsbegrenzung nur dort eingesetzt werden, wo tatsächlich nachweisbare Engpässe bestehen. Anlagenbetreiber sollten außerdem das Recht erhalten, bestehende Netzverknüpfungspunkte zu überbauen.
Netzbetreiber müssten flexible Netzanschlussvereinbarungen anbieten, damit freie Kapazitäten besser genutzt werden können. Batteriespeicher und steuerbare Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten beim Anschluss bevorzugt behandelt werden, weil sie Stromerzeugung und Netzbelastung flexibler aufeinander abstimmen können.
Die geplanten Änderungen betreffen nicht nur große Energieunternehmen. Auch private Haushalte, Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Unternehmen und Kommunen müssen Investitionen langfristig kalkulieren können. Werden Erlöse unsicherer und Anschlusskosten höher, verlängert sich die Amortisationszeit neuer Anlagen. Das kann besonders Projekte treffen, die überwiegend auf Eigenverbrauch setzen oder nur begrenzte Flächen zur Verfügung haben.
Kommunale Solarprojekte könnten ebenfalls verschoben werden, wenn Finanzierungsmodelle wegen möglicher Abregelungen schwerer planbar sind. Damit würde die EEG-Novelle auch regionale Wertschöpfung, lokale Gewerbesteuereinnahmen und die Beteiligung von Bürgern an der Energiewende beeinflussen.
Nach Einschätzung der Branche sind deshalb verlässliche Förderbedingungen und planbare Netzanschlüsse entscheidend. Nur wenn Investitionen wirtschaftlich bleiben, können Photovoltaik, Batteriespeicher und andere erneuerbare Energien weiterhin zügig ausgebaut werden.
Aus Sicht der Branche darf die Reform des Förderrechts nicht getrennt von den Regeln für Stromnetze betrachtet werden. Eine Anlage kann nur wirtschaftlich arbeiten, wenn Förderung, Vermarktung und Netzanschluss zusammenpassen. Werden auf einer Seite Anreize reduziert und auf der anderen Seite neue Kosten oder Betriebsbeschränkungen eingeführt, steigt das Gesamtrisiko.
Der BEE fordert deshalb ein kohärentes Paket mit klaren Übergangsregeln, realistischen technischen Vorgaben und verlässlichen Fristen. Zugleich müsse der Smart-Meter-Rollout schneller vorankommen, damit kleinere Anlagen überhaupt effizient gesteuert und in neue Vermarktungsmodelle eingebunden werden können.
Der BEE verbindet seine Kritik mit einer deutlichen Warnung vor wirtschaftlichen Folgen. Nach Verbandsangaben stehen in den Jahren 2027 und 2028 Investitionsentscheidungen im zweistelligen Milliardenbereich an. Die Branche beschäftigt rund 436.000 Menschen und trägt erheblich zur regionalen Wertschöpfung bei. Werden EEG-Novelle und Netzpaket nicht besser aufeinander abgestimmt, könnten Ausbauziele, Arbeitsplätze und Klimaschutz gefährdet werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kommt es deshalb darauf an, Investitionssicherheit, Netzstabilität und Marktintegration gemeinsam zu berücksichtigen. Entscheidend ist ein kohärentes Regelwerk, das neue Anlagen ermöglicht, statt zusätzliche Unsicherheit zu schaffen.