
Mehr Gebote, aber nicht das gesamte Ausschreibungsvolumen vergeben: Die Oktoberrunde für große PV-Dachanlagen zeigt zwei unterschiedliche Entwicklungen. Laut Bundesnetzagentur erhielten 143 Gebote über 288.247 kW einen Zuschlag. Der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 9,67 ct/kWh, knapp unter dem Juniwert. Für Betreiber und Investoren bleibt entscheidend, was diese Rundenwerte über ein einzelnes Projekt aussagen.
Die Beteiligung an der Oktoberrunde lag über derjenigen im Juni. Für den Gebotstermin am 1. Oktober 2026 verzeichnet die Bundesnetzagentur 177 Gebote über 346.585 kW. Im Juni waren es nach ihrer Statistik 125 Gebote über 238.272 kW gewesen.
Auch bei den Zuschlägen liegen beide veröffentlichten Größen höher. Die Behörde meldete am 3. November für Oktober 143 Zuschläge über 288.247 kW, gegenüber 108 Zuschlägen über 208.572 kW im Juni. Damit wurden im Oktober sowohl mehr Gebote als auch eine größere Gebotsmenge bezuschlagt.
Die Ergebnisbekanntgabe der Bundesnetzagentur beschreibt eine Vergabeentscheidung, keinen Baufortschritt. Die bezuschlagte Gebotsmenge ist deshalb nicht als bereits installierte Leistung zu lesen. Ebenso wenig sagt die Zahl der Zuschläge aus, welche dieser Vorhaben schon Strom erzeugen.
Das ausgeschriebene Volumen wurde trotz der höheren eingereichten Leistung nicht vollständig ausgeschöpft. Für die Oktoberrunde waren laut Bundesnetzagentur 296.269 kW vorgesehen. Die eingereichten 346.585 kW lagen darüber, die bezuschlagten 288.247 kW jedoch darunter.
Den Unterschied erklärt rechnerisch die ausgeschlossene Gebotsmenge. Die Behörde weist 34 ausgeschlossene Gebote über insgesamt 58.338 kW aus. Zieht man diese Leistung von der eingereichten Menge ab, verbleiben genau die veröffentlichten 288.247 kW mit Zuschlag.
Gegenüber dem Rundenvolumen bleiben damit rechnerisch 8.022 kW unvergeben. Aus dem höheren Gebotseingang allein lässt sich folglich nicht ableiten, dass die ausgeschriebene Leistung vollständig vergeben wurde. Entscheidend ist in dieser Runde auch, welcher Teil der eingereichten Gebotsmenge nach den Ausschlüssen übrig blieb.
Auch im Juni unterschied die Bundesnetzagentur zwischen eingereichter und bezuschlagter Leistung. Für diese Runde nennt sie 17 ausgeschlossene Gebote über 29.700 kW. Gegenüber Juni stiegen im Oktober somit nicht nur die Gebotszahl und die eingereichte Leistung, sondern auch Anzahl und Leistung der Ausschlüsse.
Die konkreten Gründe für die 34 Ausschlüsse sind in der veröffentlichten Statistik nicht genannt. Eine Erklärung durch bestimmte Fehler der Bieter wäre daher nicht belegt. Für die Einordnung bleibt es bei Anzahl und Leistung der ausgeschlossenen Gebote, ohne ihnen einzelne Ursachen zuzuschreiben.
Der mengengewichtete Zuschlagswert bewegte sich gegenüber Juni nur geringfügig. Laut Bundesnetzagentur betrug er im Oktober 2026 9,67 ct/kWh nach 9,72 ct/kWh im Juni. Im Februar hatte die Behörde 9,56 ct/kWh ausgewiesen, sodass sich über diese drei Termine keine durchgehend gleiche Bewegungsrichtung ergibt.
Hinter dem Oktobermittel stehen unterschiedliche Zuschlagswerte. Die veröffentlichte Spanne reicht von 8,50 bis 10,00 ct/kWh. Der Durchschnitt fasst diese Runde zusammen und bezeichnet weder den Wert jedes einzelnen Zuschlags noch eine einheitliche Zahlung für sämtliche bezuschlagten Projekte.
Ein nahezu unveränderter Zuschlagsdurchschnitt belegt zudem keine konstanten Baukosten. Die veröffentlichten Angaben beschreiben Gebotsgrenze und Zuschlagswerte, nicht die Kosten der Errichtung der Anlagen. Wer aus ihnen ein gleichbleibendes Kostenniveau ableitet, würde damit eine andere Größe behaupten, für die diese Ergebnisse keinen Nachweis liefern.
Der Oktoberwert 2026 liegt auch nahe am veröffentlichten Durchschnitt des Vorjahrestermins. Für Oktober 2025 weist die Bundesnetzagentur 9,66 ct/kWh aus, für Oktober 2026 sind es 9,67 ct/kWh. Diese Nähe betrifft den Rundenmittelwert, nicht die Zusammensetzung der jeweiligen Projekte oder deren Kosten.
Bei der Beteiligung und der bezuschlagten Leistung unterscheiden sich die beiden Termine. Im Oktober 2025 registrierte die Behörde 140 Gebote über 309.627 kW und 121 Zuschläge über 280.838 kW. Im Oktober 2026 waren sowohl die Gebotszahl als auch die eingereichte und die bezuschlagte Leistung höher.
Der Blick auf Februar 2026 zeigt innerhalb des laufenden Jahres einen weiteren Ausgangspunkt. Damals gingen laut Bundesnetzagentur 98 Gebote über 177.137 kW ein; 85 Zuschläge umfassten 155.080 kW bei ausgeschriebenen 282.720 kW. Die nun höhere Beteiligung beschreibt die Entwicklung dieser Runden, erklärt aber noch nicht ihre Ursachen.
Im Februar lag bereits die gesamte eingereichte Leistung unter dem ausgeschriebenen Volumen. Im Oktober überstieg sie dagegen das Rundenvolumen vor den Ausschlüssen. Die beiden Termine unterscheiden sich damit schon beim Verhältnis von angebotener und ausgeschriebener Leistung.
Für ein einzelnes Dachprojekt ist weder der Höchstwert noch der Durchschnitt ein Ersatz für den eigenen Zuschlagsnachweis. Die Bundesnetzagentur nennt für Oktober einen Höchstwert von 10,00 ct/kWh. Dieser Wert ist die Gebotsobergrenze der Runde und keine pauschale Erlöszusage für ein angebotenes Vorhaben.
In der Kurzübersicht führt die Behörde das Gebotspreisverfahren als pay as bid auf. Dazu passt die veröffentlichte Spanne unterschiedlicher Zuschlagswerte: Ein Rundenmittel bildet keine einheitliche Projektgröße. Bei einer Bewertung bleibt deshalb konkret zu fragen, welcher Zuschlag und welcher Wert dem betrachteten Vorhaben zugeordnet sind.
Die Ergebnisse belegen keine individuelle Rendite. Auch ein nachgewiesener projektspezifischer Zuschlag beantwortet die Kostenfrage nicht durch den Vergleich mit dem Rundenmittel. Ob und wie die Ausschreibungsbedingungen für eine bestimmte Anlage gelten, bleibt eine offene redaktionelle und fachlich prüfungsbedürftige Rechtsfrage; hier werden ausschließlich die Rundenwerte eingeordnet.
Die Ergebnisse sind veröffentlicht, ein angebotenes Projekt ist damit aber noch nicht automatisch zugeordnet. Die Bundesnetzagentur erklärt zur Veröffentlichung vom 3. November, dass nicht gelistete Gebote keinen Zuschlag erhalten haben. Für einen konkreten Projektbezug ist folglich die Zuordnung zum veröffentlichten Zuschlag erforderlich.
Eine regionale Verteilung der Zuschläge und eine Erklärung der Ausschlussursachen sind mit den genannten Summen nicht verbunden. Auch die höheren Gebotsmengen beantworten nicht, warum mehr Leistung angeboten wurde. Solche Erklärungen bleiben offen, statt aus dem Zuschlagsdurchschnitt eine Kostenentwicklung oder aus der Beteiligung eine einzelne Ursache abzuleiten.
Für Betreiber und Investoren liefert die Runde damit einen Marktvergleich mit klaren Grenzen. Zur Rolle der veröffentlichenden Behörde bietet der Ratgeber zur Bundesnetzagentur ergänzenden Hintergrund. Für das eigene Vorhaben bleibt die konkrete Rückfrage: Welcher Zuschlag ist belegt, und welche darüber hinausgehenden Annahmen enthält die Projektbewertung?