
Bei der PV-Dachausschreibung ist die Grenze zwischen Ausschreibungsbedingung und Ergebnis entscheidend. Für den Gebotstermin am 1. Oktober 2026 nennt die Bundesnetzagentur ein Volumen von 296.269 Kilowatt und einen Höchstwert von 10,00 Cent je Kilowattstunde. Die Angaben beschreiben die Ausschreibungsbedingungen, nicht die Zuschlagsergebnisse.
Die Bundesnetzagentur nennt für den Gebotstermin am 1. Oktober 2026 ein Ausschreibungsvolumen von 296.269 Kilowatt. Die Zahl bezieht sich auf diese Runde und bezeichnet deren ausgeschriebenen Leistungsumfang.
Sie ist keine Angabe zur tatsächlich bezuschlagten oder gebauten Leistung. Auch die Zahl erfolgreicher Dachprojekte lässt sich daraus nicht bestimmen.
Ein Vergleich mit der Vorrunde im Juni ist möglich: Damals gingen 125 Gebote über 238.272 kW ein. 108 Gebote über 208.572 kW erhielten einen Zuschlag. Der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 9,72 ct/kWh.
Der Höchstwert von 10,00 Cent je Kilowattstunde legt den maximal zulässigen Gebotswert für die Oktoberrunde 2026 fest. Die Verfahrensseite der Bundesnetzagentur ist dafür die angegebene Originalquelle.
Die Obergrenze garantiert weder einen Zuschlag noch eine Projektrendite. Für die Bewertung eines konkreten Projekts sind dessen Zuschlag und Wirtschaftlichkeit entscheidend.
Die Ergebnisse liegen inzwischen vor: Die Bundesnetzagentur meldet 143 Zuschläge über 288.247 kW. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 8,50 und 10,00 ct/kWh; der mengengewichtete Zuschlagswert betrug 9,67 ct/kWh.
Hintergrund zur zuständigen Behörde bietet der Ratgeber zur Bundesnetzagentur.
Für ein konkretes Dachprojekt zählen neben einem möglichen Zuschlag vor allem die individuellen Projektkosten und die daraus resultierende Wirtschaftlichkeit.